Wer 2021 in Wien eine Veranstaltung plant, ist staatlich abgesichert: Durch den beschlossenen Schutzschirm werden finanzielle Schäden, die durch coronabedingte Absagen oder Einschränkungen von Veranstaltungen entstehen, von der Regierung aufgefangen. Die österreichische Haftungsgarantie gibt Veranstaltungsplanern eine dringend benötigte Planungssicherheit.
Durch staatliche Haftungsgarantien für nicht stornierbare Kosten, die im Rahmen von coronabedingten Absagen oder Einschränkungen von Veranstaltungen entstehen, schützt die Politik in einer der am härtesten von der Coronakrise betroffenen Branchen Arbeitsplätze und gibt ihr Planungssicherheit. Für die Wiener Veranstaltungsbranche bedeutet dies: Akteure, die jetzt eine Veranstaltung in Wien planen, sind abgesichert. Ab dem 15. Januar 2021 können Anträge über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021. Anträge können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden.
Schutzschirm auch für internationale Veranstalter
Auch Veranstalter mit Sitz im Ausland können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung in Österreich stattfindet. Der staatliche Schutzschirm greift dann, wenn die Absage oder eingeschränkte Durchführung objektiv mit Covid-19 im Zusammenhang steht. Eine eingeschränkte Durchführung ist dann gegeben, wenn über 30 Prozent der Teilnehmer coronabedingt nicht an der Veranstaltung teilnehmen können.













