Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an - Künftige Reisen abgesagt

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Europas drittgrößter Reisekonzern FTI ist in die Pleite gerutscht. Das Amtsgericht München bestellte am Montag den Anwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die Dachgesellschaft FTI Touristik GmbH. «Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können», teilte das Unternehmen mit. Noch nicht begonnene Reisen würden voraussichtlich ab morgigen Dienstag (4. Juni) nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. 

Vom Insolvenzantrag unmittelbar betroffen ist den Angaben zufolge zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. In der Folge würden aber auch für weitere Konzerngesellschaften entsprechende Anträge gestellt. 

Die Bundesregierung rechnet nach der Insolvenz nicht mit einer umfangreichen staatlichen Rückholaktion für deutsche Touristen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag nach einer Sitzung des Krisenstabs im Auswärtigen Amt in Berlin. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts hieß es, da FTI über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRS) gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert sei, seien geleistete Zahlungen – der gesamte Reisepreis, sofern bereits gezahlt, sowie Anzahlungen – im Falle einer Insolvenz abgesichert. Dies gelte für Kundinnen und Kunden, die eine Pauschalreise gebucht hätten.  In der Branche war zu hören, dass um die 65 000 Urlauber derzeit mit FTI im Ausland unterwegs seien.

Eigentlich schien die Zukunft des Unternehmens gesichert, das in der Corona-Krise insgesamt 595 Millionen Euro staatliche Hilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bekommen hatte. Ein Konsortium unter Führung des US-Finanzinvestors Certares wollte die FTI Group für einen Euro übernehmen und 125 Millionen Euro frisches Kapital in das Unternehmen stecken. Die Wettbewerbshüter mussten dem Deal noch zustimmen. 

Den Angaben zufolge sind jedoch die Buchungszahlen zuletzt deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. «Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben. In der Folge kam es zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, welcher bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte», teilte FTI mit. Dem «Handelsblatt» zufolge soll sich bei FTI kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages aufgetan haben. Die Bundesregierung lehnte neue staatliche Hilfen für den Reisekonzern ab. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte am Montag in Berlin, es gebe haushalterische, rechtliche und wirtschaftliche Gründe, weswegen keine weiteren Hilfen über die «sehr vielen großen Hilfen» hinaus erfolgt seien.

Aus Regierungskreisen hieß es, im Zuge von Verhandlungen über Forderungen des Bundes aus der Corona-Pandemie habe man sich darauf geeinigt, dass der Investor diese dem Bund zu Marktpreisen abkaufe. Das hätte Verluste für den Bund bedeutet. Bei der Insolvenz könnten diese nun aber deutlich höher ausfallen. In Regierungskreisen wird ein Ausfall von rund 84 Prozent erwartet.

Reisesicherungsfonds soll sich um Urlauber kümmern

Jetzt ist der 2021 gestartete Deutsche Reisesicherungsfonds am Zug. Er soll sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern. 

Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Die Versicherung hatte damals wegen einer Haftungsbeschränkung nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, der Staat sprang mit Millionen ein.

Die FTI Group mit etwa 11 000 Beschäftigten war in der Pandemie, die die Branche in eine schwere Krise stürzte, in Bedrängnis geraten. Zuletzt sah sich der nach Tui und DER Touristik drittgrößte europäische Reisekonzern wieder auf Kurs. Im vergangenen Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzplus von 10 Prozent auf 4,1 Milliarden Euro und erwirtschaftete einen Ertrag in zweistelliger Millionenhöhe. Nähere Details zum Ergebnis machte das Unternehmen nicht. Hauptgesellschafter war zuletzt die ägyptische Investoren-Familie Sawiris.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Bierbach war am Montagnachmittag bereits vor Ort in der FTI-Zentrale in München. Er arbeite sich ein und spreche mit Beteiligten, sagte eine Sprecherin der Anwaltskanzlei. Mehr könne derzeit nicht mitgeteilt werden. Bierbach war zuletzt als Insolvenzverwalter der Einzelhandelskette Sport Scheck in den Schlagzeilen, für die er einen italienischen Investor fand. 

Informationen für Kunden der FTI Group

Die Unterstützung der Reisenden, die von den Folgen der Insolvenz betroffen sind, habe jetzt oberste Priorität, versichterte das Unternehmen. So wurde unter www.fti-group.com/de/insolvenz eine Support-Website sowie unter +49 (0) 89 / 710 45 14 98 eine kostenfreie Support-Hotline eingerichtet. Hier sind alle relevanten Informationen abrufbar und Ansprechpartner für individuelle Fragen verfügbar. 

Derzeit werde mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können. Noch nicht begonnene Reisen werden voraussichtlich ab Dienstag, den 4. Juni 2024, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. In Zusammenarbeit mit dem noch zu bestellenden (vorläufigen) Insolvenzverwalter wird in den kommenden Tagen an einem Konzept zur fortlaufenden Information der betroffenen Reisenden und operativen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen gearbeitet.

Reiseveranstalter FTI meldet Insolvenz an – was nun?

Die Reise ist schon lang gebucht – die Vorfreude groß und nun das. Der gewählte Reiseveranstalter gerät in Zahlungsschwierigkeiten und es droht eine Insolvenz. Ganz aktuell betrifft das Kunden des drittgrößten Reiseanbieters Deutschlands FTI.

Noch nicht begonnene Reisen werden nach Unternehmensangaben voraussichtlich ab Dienstag (4. Juni) nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. Für Kunden des Unternehmens wurde im Internet (www.fti-group.com/de/insolvenz) eine Informationsseite eingerichtet. Telefonisch ist eine kostenlose Hotline unter +49 89 710451498 erreichbar. Was grundsätzlich in solchen Fällen gilt, erklären wir hier.

Was ist zu wissen und was zu tun?

Die gute Nachricht für alle, die bereits Reisegelder bezahlt haben oder alle, die schon im Urlaub sind und sich um den weiteren Aufenthalt und die Rückbeförderung sorgen: «FTI ist wie jeder deutsche Reiseveranstalter verpflichtet, erst dann Zahlungen auf den Reisepreis anzunehmen, wenn dem Reisenden gleichzeitig ein Sicherungsschein übergeben wird», sagt Reiserechtler Paul Degott. Der Sicherungsschein stellt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicher, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird.

Und zwar dann, wenn entweder Reiseleistungen ausfallen oder aber wenn man von Partnern des Reiseunternehmens Zahlungsaufforderungen erhält. Beispielsweise, wenn ein Hotel vor Ort selbst auch keine Zahlungen mehr vom Veranstalter bekommt. In der Regel umfasst der Vertrag der Pauschalreise auch die Beförderung der Reisenden. Dann hat der Veranstalter auch für die vereinbarte Rückbeförderung zu sorgen und die Unterkunft.

Habe ich den Sicherungsschein in meinen Unterlagen?

Paul Degott rät daher, als Erstes nachzuschauen, ob man mit seiner Reisebestätigung, wie regelmäßig einen Sicherungsschein bekommen hat. Dort müsse die jeweilige Reisepreisabsicherung für den Insolvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten benannt sein. Regelmäßig ist dies der Deutsche Reisepreissicherungsfonds (DRSF). Unter bestimmten Umständen könne auch eine der Insolvenzversicherungen benannt sein. 

Mit diesem Sicherungsschein in der Hand könne der Verbraucher sicher sein, die Zahlungen auf den Reisepreis zurückzubekommen, falls der Anbieter und gegebenenfalls dessen Reisetöchter kurzfristig Insolvenz anmelden oder Zahlungsunfähigkeit erklären und damit die gebuchte Reise nicht durchgeführt wird.

 «Verbraucher, die sich schon auf einem FTI-Urlaub im Ausland befinden, haben - von der Insolvenz von FTI überrascht - möglicherweise das Problem, dass der Hotelier eine Nachzahlung auf die noch verbleibende Urlaubszeit verlangt, weil er eben von FTI kein Geld mehr bekommt», so Degott. Auch könnte die Fluggesellschaft die Rückbeförderung ablehnen aus dem gleichen Grund.

Hier wäre der nächste Schritt, das Insolvenzabsicherungsunternehmen zu kontaktieren. «Diese ist aufzufordern, die weitere Unterbringung und die Rückbeförderung sicherzustellen und die entsprechenden Kosten entweder vorzuschießen oder zu erklären, diese sofort dem Verbraucher zu erstatten», erläutert der Rechtsanwalt. (dpa)


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