Reisen oder nicht reisen? Das gilt bei Stornierungen

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Wer eine Urlaubsreise gebucht hat, kann vom dynamischen Pandemiegeschehen überrascht werden. Das zeigt gerade das aktuelle Beispiel Portugal. Die Einstufung als Corona-Risikogebiet oder - wie in diesem Fall - sogar als Virusvariantengebiet kann dann nachdenklich machen: Wie wird sich die Situation weiter entwickeln? Muss ich jetzt schon reagieren, wenn ich später im Jahr dorthin will?

«Die Situation ist aktuell sehr dynamisch», sagt Reiserechtsexperte Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Wichtigste sei, sich die Auskünfte zur Lage sowie Infos der Reiseveranstalter anzuschauen und aktiv wegen bereits bestehender Buchungen nachzufragen. Einige Anbieter haben im Falle Portugals bereits Reisen bis zum 31. Juli 2021 abgesagt und bieten gebührenfreie Stornierungen und Umbuchungen an.

Pauschalreisende, die in jedem Fall verreisen möchten, könnten die weitere Entwicklung abwarten, sagt Stupnanek. Findet dann eine Pauschalreise wegen der äußeren Umstände nicht statt, sei eine kostenfreie Stornierung grundsätzlich möglich. Findet sie aber statt und nur der Reisende will plötzlich nicht mehr oder fühlt sich unsicher, sind dies keine Gründe für eine gesetzlich vorgesehene kostenlose Stornierung. Es gelten dann die Vertragsbedingungen.

Reisewarnung als starkes Indiz

Wer jetzt schon weiß, dass er zum Beispiel keinesfalls mehr nach Portugal will, kann gemäß den Bedingungen seines Reisevertrags stornieren. Er muss dann aber - sofern eine kostenlose Stornierung nicht möglich ist - die entsprechenden Kosten tragen. Da kann frühes Stornieren im Rahmen einer Preisstaffel eventuell kostengünstiger sein. Kostenlose Stornos seien nur möglich, wenn es vertraglich so festgehalten wurde. Oder aber bei Pauschalreisen, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beinträchtigen.

Ein starkes Indiz für das Vorliegen solcher Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, so Stupnanek. Das sei aber immer vom Einzelfall abhängig. Ob wie jetzt beim Beispiel Portugals die Ausrufung als Virusvariantengebiet bereits ebenfalls entsprechend gewertet werde, sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, sagt der Jurist.

Unterschiede zwischen Pauschal- und Individualreise

«Auch eine Kontaktaufnahme zum entsprechenden Reiseveranstalter ist sinnvoll. Dieser hat vielleicht bereits eine Planung für spätere Zeiträume, und man kann gegebenenfalls einvernehmlich eine Lösung finden», sagt der Reiserechtsexperte.

Anders als bei Pauschalreisen haben Touristen bei Individualreisen, bei denen sie selbst die einzelnen Leistungen wie Hotel oder Flug gebucht haben, im Stornofall nur dann Anspruch auf eine kostenlose Stornierung, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls habe der Anbieter einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen - das sind bei Flügen zum Beispiel die Steuern und Gebühren sowie personenbezogenen Entgelte etwa für Übergepäck.


 

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