"Sozial unerwünschtes Verhalten" - Reisende müssen beim Check-in nicht drängeln

| Tourismus Tourismus

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein - diese Faustregel kennen die meisten. Aber was ist, wenn man den Flug dann trotzdem verpasst? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (vom 24.09.2025 – 11 U 31/25) zeigt, dass der Reiseveranstalter hier eine Verantwortung trägt - und Passagiere nicht drängeln müssen, um ihren Flug zu bekommen. 

Im konkreten Fall sollte der Flug der Betroffenen planmäßig um 6.55 Uhr abheben. Die Reisenden hatten sich ihren Angaben nach um 4.50 Uhr am Flughafen eingefunden, als dort auch mit dem Check-in begonnen wurde. Etwa zehn Minuten später habe ein zweiter Schalter geöffnet. Eingecheckt wurde demnach für zwei Flüge, die kurz nacheinander abheben sollten. 

An beiden Schaltern hätten etwa 150 Passagiere gewartet. Bis die beiden Reisenden eingecheckt waren, sei etwa eine Stunde vergangen. Die Sicherheitskontrolle habe nochmals etwa 50 Minuten gedauert. Als sie weitere 5 Minuten später an ihrem Gate waren, war dieses bereits geschlossen - sie hatten ihren Flug verpasst. 

Die zuständige Airline versagte den beiden darüber hinaus die Umbuchung auf einen späteren Flug, sodass sie in der Konsequenz ihre Reise nicht antreten konnten. Der Fall landete vor Gericht. 

Unerwünschtes soziales Verhalten ist nicht zumutbar

Das Gericht stellte fest, dass die dargestellten Verzögerungen beim Check-in und das daraus resultierende Verpassen des Fluges einen Reisemangel darstellen würden. Grundsätzlich hafte der Veranstalter für den Erfolg einer Reise und trage somit auch das Risiko, wenn etwas nicht gelinge - wie in diesem Fall durch die ungeeignete Organisation der beauftragten Airline. 

Außerdem hob das Gericht hervor, dass die Reisenden ihre Mitwirkungspflichten nicht verletzt hätten - auch Drängeln sei nicht zumutbar gewesen und gelte als «sozial unerwünschtes Verhalten». Außerdem hätten durch den zeitnahen Start beider Maschinen alle Wartenden in derselben Lage gesteckt. Zu guter Letzt verwies das Gericht auf geltendes Europarecht. Laut Fluggastrechteverordnung dürfe der Check-in maximal 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Das Gericht wies neben einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises abschließend noch auf die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruchs hin - für die vergeblich aufgewendete Urlaubszeit. 

Ein Urteil wurde zunächst nicht gefällt, da die beiden Passagiere ihre Darlegungen noch beweisen müssen, etwa durch geeignete Zeugenaussagen. Das OLG Celle regte zudem einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits an - gegen eine Zahlung von etwa 6.200 Euro an die Betroffenen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse der Google-Maps-Bewertungen zeigt, welche europäischen Städte bei Touristen besonders hoch im Kurs stehen. Während Dresden das deutsche Ranking anführt, dominieren osteuropäische Städte wie Plowdiw und Prag den internationalen Vergleich.

Ein Spaziergang auf der zugefrorenen Ostsee, ein von Eis umschlossener Leuchtturm: Die extreme Kälte hat in diesem Jahr für eine ganz besondere Küstenkulisse gesorgt. Zieht das auch mehr Gäste an?

Eine YouGov-Studie im Auftrag des BTW belegt eine stabile Reiselust der Deutschen für 2026. Während klassische Urlaubsformen wie Bade- und Städtereisen dominieren, zeigt sich bei jüngeren Zielgruppen ein wachsendes Interesse an der Kombination von Arbeit und Urlaub. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist das entscheidende Kriterium bei der Buchung.

Tui überrascht zum Winteranfang mit starken Zahlen – und denkt um. Der Reisekonzern will wieder stärker ins Geschäft mit günstigen Pauschalreisen einsteigen. Geplant ist eine neue Marke.

Über fünf Millionen Menschen haben im vergangenen Jahr Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung besucht. Neuschwanstein schauten sich zuletzt jedoch weniger Menschen an als noch vor einigen Jahren. Warum?

Auch zum 100-jährigen Bestehen drohen bei der Lufthansa Streiks. Für diesen Donnerstag sind zeitgleich Arbeitsniederlegungen der Piloten sowie des Kabinenpersonals angekündigt. Details zum Flugplan gibt es bislang noch nicht.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus prognostiziert für das Jahr 2026 ein Wachstum von 3,2 Prozent bei den internationalen Übernachtungen. Trotz eines Rückgangs im Vorjahr durch wegfallende Sondereffekte zeigt sich die internationale Reiseindustrie optimistisch.

Ein neuer Bericht von Google skizziert die Zukunft des Tourismus bis 2050. Prognostiziert werden eine Verdoppelung der internationalen Reisen, eine Verschiebung der Marktmacht Richtung Asien und die vollständige Automatisierung von Buchungsprozessen durch Künstliche Intelligenz.

Die Tui Group verzeichnet zum Auftakt des Geschäftsjahres 2026 ein Rekordergebnis. Während das Kreuzfahrtsegment stark wächst und die Verschuldung sinkt, wird die Profitabilität im Hotelbereich infolge von Naturereignissen beeinflusst.

Die Generation Z prägt den Reisemarkt 2026: Trotz steigender Kosten planen junge Urlauber höhere Budgets ein und setzen verstärkt auf Künstliche Intelligenz. Gleichzeitig zeichnet sich eine klare Abkehr vom Massentourismus ab.