"Sozial unerwünschtes Verhalten" - Reisende müssen beim Check-in nicht drängeln

| Tourismus Tourismus

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein - diese Faustregel kennen die meisten. Aber was ist, wenn man den Flug dann trotzdem verpasst? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (vom 24.09.2025 – 11 U 31/25) zeigt, dass der Reiseveranstalter hier eine Verantwortung trägt - und Passagiere nicht drängeln müssen, um ihren Flug zu bekommen. 

Im konkreten Fall sollte der Flug der Betroffenen planmäßig um 6.55 Uhr abheben. Die Reisenden hatten sich ihren Angaben nach um 4.50 Uhr am Flughafen eingefunden, als dort auch mit dem Check-in begonnen wurde. Etwa zehn Minuten später habe ein zweiter Schalter geöffnet. Eingecheckt wurde demnach für zwei Flüge, die kurz nacheinander abheben sollten. 

An beiden Schaltern hätten etwa 150 Passagiere gewartet. Bis die beiden Reisenden eingecheckt waren, sei etwa eine Stunde vergangen. Die Sicherheitskontrolle habe nochmals etwa 50 Minuten gedauert. Als sie weitere 5 Minuten später an ihrem Gate waren, war dieses bereits geschlossen - sie hatten ihren Flug verpasst. 

Die zuständige Airline versagte den beiden darüber hinaus die Umbuchung auf einen späteren Flug, sodass sie in der Konsequenz ihre Reise nicht antreten konnten. Der Fall landete vor Gericht. 

Unerwünschtes soziales Verhalten ist nicht zumutbar

Das Gericht stellte fest, dass die dargestellten Verzögerungen beim Check-in und das daraus resultierende Verpassen des Fluges einen Reisemangel darstellen würden. Grundsätzlich hafte der Veranstalter für den Erfolg einer Reise und trage somit auch das Risiko, wenn etwas nicht gelinge - wie in diesem Fall durch die ungeeignete Organisation der beauftragten Airline. 

Außerdem hob das Gericht hervor, dass die Reisenden ihre Mitwirkungspflichten nicht verletzt hätten - auch Drängeln sei nicht zumutbar gewesen und gelte als «sozial unerwünschtes Verhalten». Außerdem hätten durch den zeitnahen Start beider Maschinen alle Wartenden in derselben Lage gesteckt. Zu guter Letzt verwies das Gericht auf geltendes Europarecht. Laut Fluggastrechteverordnung dürfe der Check-in maximal 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Das Gericht wies neben einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises abschließend noch auf die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruchs hin - für die vergeblich aufgewendete Urlaubszeit. 

Ein Urteil wurde zunächst nicht gefällt, da die beiden Passagiere ihre Darlegungen noch beweisen müssen, etwa durch geeignete Zeugenaussagen. Das OLG Celle regte zudem einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits an - gegen eine Zahlung von etwa 6.200 Euro an die Betroffenen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während Airbnb und der DTV mit einem Millionen-Fonds den ländlichen Tourismus fördern wollen, warnt Hotelunternehmer Marco Nussbaum vor strategischer Einflussnahme. Wie andere Branchenexperten kritisiert die Kooperation als Instrument zum Aufbau politischer Beziehungen durch den Plattform-Konzern.

Die neue Reiseanalyse 2026 belegt einen Rekord bei den Reiseausgaben der Deutschen, während das Inland als Zielregion Marktanteile verliert. Flugreisen und Online-Buchungen setzen ihren Wachstumskurs fort, und auch Künstliche Intelligenz kommt bereits bei jeder fünften Reiseplanung zum Einsat

Österreich präsentiert auf der ITB Berlin 2026 neue Daten zum Ganzjahrestourismus: Mit einem Anteil von 28,1 Prozent an den Übernachtungen gewinnen Frühjahr und Herbst massiv an Bedeutung.

Der Urlaubsmarkt im Nordosten erholt sich. 2025 gab es mehr Übernachtungsgäste, aber seltener aus dem Ausland. Trotz guter Besucherzahlen brauche es frische Ideen, sagt Staatssekretär Jochen Schulte.

Tui rechnet mit der Rückholung seiner im Nahen Osten festsitzenden Kunden binnen einiger Tage. Geplant sei, die Urlauber mit Partner-Airlines nach Deutschland zurückzubringen, sagte Vorstandschef Sebastian Ebel.

Nach dem Kriegsausbruch im Iran sitzen zehntausende deutsche Urlauber im Nahen Osten fest. Während die Bundesregierung Evakuierungen für vulnerable Gruppen vorbereitet und Reisekonzerne wie Tui erste Rückflüge planen, warnen Behörden vor logistischen Engpässen und betrügerischen Umbuchungs-Hotlines.

Die Deutschen buchen ihren Sommerurlaub 2026 so früh wie nie zuvor. Während die Türkei und das Mittelmeer boomen und die Pauschalreise als Sicherheitsgarant gefragt ist, müssen die USA deutliche Einbußen hinnehmen. Der DRV präsentiert zum Start der ITB Berlin die aktuellen Marktdaten.

Die ITB Berlin 2026 startet heute mit rund 6.000 Ausstellern aus über 160 Ländern. Im Mittelpunkt der dreitägigen Fachmesse stehen neben dem Gastland Angola die technologische Transformation durch Künstliche Intelligenz, strategische Wachstumsfelder wie Medical- und LGBTQ+-Tourism sowie ein international besetzter Fachkongress zur Zukunft der Branche.

Während der deutsche Reisemarkt insgesamt stagniert, boomt das Geschäft mit Fernreisen nach Asien. Neue Daten von YouGov und Sinus belegen ein Wachstum von zwölf Prozent für die Fernstrecke Ost und zeigen, welche Milieus den Trend antreiben.

Die deutsche Reisewirtschaft erreicht 2025 ein neues Rekordniveau: Fast 88 Milliarden Euro gaben die Bundesbürger für ihren Urlaub aus. Der Trend geht klar zur organisierten Veranstalterreise, während im Zielgebiet die Preissensibilität steigt. Besonders Kreuzfahrten bleiben ein massiver Wachstumstreiber der Branche.