Streik am Flughafen - Diese Rechte haben Betroffene

| Tourismus Tourismus

Keine guten Nachrichten für diejenigen, die schon am Freitag in die Winter- oder Faschingsferien starten: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik angekündigt - von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr. Bereits in den vergangenen Tagen kam es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen. Flugreisende müssen daher mit kurzfristigen Änderungen und Flugausfällen rechnen. Die ADAC-Juristen erklären, welche Rechte Betroffene in diesem Fall haben und ob sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen können.

Grundsätzlich haben Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechte-Verordnung. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht kontrollieren kann.

Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Externe Streiks (zum Beispiel von Flughafenpersonal oder Fluglotsen): Diese gelten in der Regel als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
  • Interne Streiks (zum Beispiel des Airline-Personals): Diese können als unternehmerische Entscheidung gewertet werden. In diesem Fall kann eine Entschädigungspflicht bestehen.

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten - wenn nötig per Bahn oder Bus. Falls sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern.
  • Betreuungsleistungen: Verpflegung oder Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für Getränke und Mahlzeiten).

Möchte man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den genannten Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.

Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Betroffene können damit ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über einen Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC-Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Analyse von Fit Reisen identifiziert die führenden Hamams in Deutschland. Das Ranking liefert Einblicke in die Qualitätsstandards der Branche und zeigt, welche Betriebe durch authentische Rituale und Kundenzufriedenheit überzeugen.

Der aktuelle Kurtaxen-Check 2026 offenbart große preisliche Diskrepanzen zwischen deutschen Ferienregionen. Während die Nordseeinseln die preisliche Spitze anführen, haben über 60 Gemeinden ihre Abgaben teils drastisch erhöht.

Eine Auswertung von Google-Rezensionen zeigt die Qualitätsunterschiede an deutschen Hauptbahnhöfen. Während touristisch geprägte Stationen und Stadtstaaten glänzen, fallen einige Großstädte und regionale Knotenpunkte aufgrund von Sauberkeitsmängeln deutlich ab.

Sachsens Tourismus verzeichnet 2025 leichte Einbußen. Doch Chemnitz und Umgebung profitieren von einem Ass im Ärmel. Hoffnung macht steigendes Interesse aus Ostasien.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat das offizielle Programm für den 14. Tag des barrierefreien Tourismus bekanntgegeben. Die Fachveranstaltung findet am 4. März 2026 im Rahmen der ITB in Berlin statt.

Eine aktuelle Datenanalyse von SumUp belegt deutliche Umsatzsteigerungen in deutschen Skigebieten. Vor allem in Süddeutschland profitieren Hotellerie, Gastronomie und der touristische Handel massiv von der Kombination aus gutem Winterwetter und sportlichen Großereignissen.

Ein neuer Trendreport von Accor und Globetrender prognostiziert für 2026 einen Wandel im Reiseverhalten: Deutsche Urlauber suchen verstärkt nach emotionaler Resonanz, authentischen Erlebnissen und der Vereinbarkeit von gewohntem Lifestyle und Reisen.

Eine Reise nach Helgoland buchten 2025 weniger Urlauber als im Jahr davor. Die Tourismusdirektorin nennt die Gründe und gibt einen Ausblick auf zwei besondere Daten in diesem Jahr.

Der europäische Tourismus zeigt sich zum Jahreswechsel 2025/2026 widerstandsfähig. Während die Besucherzahlen moderat steigen, nehmen die Ausgaben deutlich zu. Trends wie Reisen in der Nebensaison und das Interesse an nordeuropäischen Zielen prägen das Bild, während für 2026 starke Impulse aus Asien erwartet werden.

Berlins Übernachtungszahlen sinken leicht auf 29,4 Millionen, während München und Hamburg ihr Vorkrisenniveau bereits übertreffen. Visit-Berlin-Chef Kieker und Senatorin Giffey führen die Stagnation auf die mangelnde internationale Anbindung der Hauptstadt zurück und kritisieren auch die Bundesregierung.