Streik bei Lufthansa: Was Passagiere wissen müssen

| Tourismus Tourismus

Bei der Lufthansa drohen am Freitag mitten im Osterferien-Rückreiseverkehr Flugausfälle. Das Kabinenpersonal wurde zum Streik aufgerufen. Bestreikt werden alle Abflüge von Lufthansa und Lufthansa Cityline von den Drehkreuzen Frankfurt und München sowie sieben weiteren deutschen Flughäfen, wie die Gewerkschaft Ufo ankündigte.

Lufthansa rät Passagieren, den Flugstatus zu prüfen, bevor sie zum Flughafen fahren. Wer über ein Reisebüro gebucht habe, solle sich dorthin wenden. 

Wer von Annullierungen und Umbuchungen betroffen sei, den will die Airline aktiv per E-Mail über die aktuelle Situation informieren, hieß es. Möglichst viele Flüge sollen von anderen Airlines der Lufthansa-Gruppe und von Partner-Fluggesellschaften durchgeführt werden. 

Passagiere, die Tickets für den Streiktag am 10. April gebucht haben, können diese selbst online im Help Center der Airline umbuchen oder erstatten lassen, so Lufthansa. 

Doch was ist, wenn man die Beförderung in Anspruch nehmen will, und der Flug gestrichen wird? Dann bestehen folgende Rechte:

1. Recht auf Ersatzbeförderung

Man hat auch bei streikbedingten Flugausfällen laut EU-Verordnung für Fluggastrechte ein Recht auf Ersatzbeförderung vor – das gilt ebenso bei absehbaren, großen Verspätungen von mehr als fünf Stunden. 

Airlines müssen das schnellstmöglich organisieren und auch Flüge von Wettbewerbern prüfen. Lufthansa schreibt online, Passagiere würden im Fall einer Annullierung kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Gerade bei gestrichenen innerdeutschen Verbindungen kann auch das Umwandeln in eine Bahnfahrkarte eine Option sein - bei Lufthansa geht das über den «Good for train»-Service.

Wird aber nicht zeitnah eine Ersatzbeförderung angeboten, dürften Reisende selbst aktiv werden und einen alternativen Flug buchen. Das Geld dafür können sie dann von der Lufthansa zurückfordern.

Natürlich besteht bei Flugausfällen und großen Verspätungen auch die Möglichkeit, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Aber Vorsicht: Man muss sich dann selbst darum kümmern, wie man ans Ziel kommt.

2. Recht aus Verpflegung und Hotelzimmer

Man hängt am Airport fest, weil der Flug ausfällt - oder muss eine Nacht länger im Reiseland bleiben? Die Fluggesellschaft muss in solchen Fällen in gewissen Rahmen für Getränke und Essen aufkommen. Außerdem muss sie notwendige Hotelübernachtungen zahlen. Pauschalreisende müssen sich an den Veranstalter wenden, der das organisieren muss.

3. Recht auf Entschädigung

250 bis 600 Euro: Das sind Entschädigungen, die betroffenen Passagieren bei kurzfristigen Flugausfällen zustehen können - die Summe ist abhängig von der Länge des Fluges. Auch bei streikbedingten größeren Verspätungen am Ziel und bei Ersatzflügen, die mindestens eine Stunde früher als eigentlich geplant abheben, kommt das in Betracht. Das sollte man prüfen. 

Grundsätzlich gilt: Streiks vom eigenen Personal gelten laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnliche Umstände, mit denen sich die Airline von Entschädigungsforderungen frei machen kann. Denn diese Streiks liegen in ihrem Einflussbereich. Bei Fluglotsenstreiks ist das beispielsweise anders. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sylt kündigt für die Saison 2026 neue Verkehrsverbindungen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Gastronomieprojekte an. Laut Mitteilung reichen die Neuerungen von Bahn- und Flugangeboten bis zu neuen Restaurants und Freizeitprojekten.

Der Reisekonzern TUI reagiert auf die hohe Nachfrage nach Urlauben in Südeuropa und bietet im April zusätzliche Flüge nach Spanien und Griechenland an. Damit stehen Reisenden ab fünf deutschen Flughäfen rund 10.000 zusätzliche Sitzplätze zur Verfügung.

Anfang März ist der neu gestaltete Internetauftritt des bundesweiten Kennzeichnungs- und Informationssystems „Reisen für Alle“ vorgestellt worden. Nach Angaben der Verantwortlichen richtet sich die überarbeitete Website sowohl an touristische Betriebe als auch an Reisende.

Der deutsche Reisemarkt erreicht mit 87,9 Milliarden Euro einen neuen Umsatzrekord. Während die Reisedauer leicht sinkt, gewinnen Fernreisen, Kreuzfahrten und Flugreisen laut aktuellen Daten des Deutschen Reiseverbandes weiter an Bedeutung.

Die Deutschen haben 2025 so viel Geld für Urlaub ausgegeben wie nie zuvor. Neue Daten des Deutschen Reiseverbandes zeigen steigende Umsätze, mehr Fernreisen und eine wachsende Nachfrage im Kreuzfahrtmarkt.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland meldet einen Rekordwert an Beschwerden. Reisefrust bleibt der häufigste Anlass für Verbraucheranfragen, wobei die Zahl der Beratungen in Deutschland im vergangenen Jahr um 25 Prozent gestiegen ist.

Die aktuelle Preisanalyse von PiNCAMP für das Jahr 2026 weist Deutschland als eines der günstigsten Campingländer Europas aus. Besonders bei Luxusstandorten und Küstenlagen profitiert der Markt von einer stabilen Preisstruktur im Vergleich zu Südeuropa.

Die Lust auf Natururlaub in Deutschland wächst: Laut aktuellen Airbnb-Daten steigen die Suchanfragen für Ostern um über 25 Prozent. Neben Klassikern wie Garmisch-Partenkirchen rücken 2026 auch überraschende Ziele in das Visier der Reisenden.

Frühstück gilt gemeinhin als wichtigste Mahlzeit des Tages – doch in der Welt der Luxus‑Hotellerie kann dieser erste Gang zu einem wahren Erlebnis der Extraklasse werden. In einigen Top‑Hotels sind die Preise für Frühstückserlebnisse jenseits dessen, was die meisten Reisenden kennen. Wir haben uns umgesehen.

Die aktuelle Umsatzsteuerstatistik für 2024 belegt ein deutliches Umsatzplus gegenüber 2019 in allen Bundesländern. Dennoch bleibt die Zahl der Betriebe vor allem in der Hotellerie und in ländlich geprägten Regionen weiterhin deutlich hinter dem Vorkrisenniveau zurück. Aktuelle Zahlen aus der Branche.