Einem Manager von Thomas Cook wurde gekündigt, nachdem er bei einer dunkelhäutigen Kantinen-Bedienung einen „Negerkuss“ bestellt hatte. Der Rausgeworfene klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht und bekam Recht: Nach Ansicht des Gerichts hätte das Unternehmen erst abmahnen müssen. Bei Thomas Cook will man nun auf die Urteilsbegründung warten.










