Tourismus und Menschenrechte: Zusammenschluss entwickelt Schulungen

| Tourismus Tourismus

Die Tourismusbranche berührt viele Aspekte der Menschenrechte, wie Gleichberechtigung, faire Löhne oder Diskriminierung, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern. Zehn Unternehmen der Reisebranche sowie fünf Verbände und gemeinnützige Organisationen haben sich nun zusammengeschlossen, um menschenrechtliche Sorgfalt in der touristischen Wertschöpfungskette durch Online-Trainings im Selbststudium zu fördern. Das Projekt wird von der Nachhaltigkeitsinitiative Futouris e.V. und dem Roundtable Human Rights in Tourism koordiniert. 

Die Trainings werden Zuliefernden sowie Partnerinnen und Partnern in den Zielländern kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie ermöglichen Beherbergungsbetrieben und Destinations-Managementorganisationen von Reiseveranstaltern, sich in das Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuarbeiten und einen ersten Überblick über mögliche Maßnahmen zu erhalten.

Der Tourismus ist ein wichtiger Faktor in Entwicklungs- und Schwellenländern und kann Arbeitsplätze schaffen, lokale Wirtschaftskreisläufe stärken und Ungleichheiten reduzieren. Gleichzeitig berührt der Tourismus viele Aspekte der Menschenrechte, z.B. Gleich-berechtigung, faire Löhne oder den Schutz vor Diskriminierung. Aus diesem Grund brauchen Tourismusunternehmen Sorgfaltsstrategien, um durch ihr wirtschaftliches Handeln Menschenrechte zu fördern und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Das im Januar 2023 von der Bundesregierung verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG) sowie die geplante Europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichten zunächst die großen Unternehmen. Die Reisebranche besteht weit überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Auch diese werden im Rahmen des Projektes darin bestärkt, Verantwortung zu übernehmen und konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Reisebranche und gemeinnützige Organisationen bündeln Kräfte

Ziel der am Projekt beteiligten Tourismusunternehmen DER Touristik, FTI Group, TUI Group, TUI Cruises, Booking.com, Gebeco, Chamäleon, Studiosus Reisen, Hauser Exkursionen und  FairAway Travel, ist es, eine breite Akzeptanz und Nutzung dieser Trainings zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollen die entwickelten Trainings gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern in den Destinationen vorab auf praktische Anwendbarkeit getestet und weiterentwickelt werden. Unterstützt werden sie dabei vom Verband für nachhaltigen Tourismus forum anders reisen, dem Deutschen Reiseverband (DRV) und ECPAT Deutschland, der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung.   

Die Trainings werden der Branche kostenlos auf atingi.org, der digitalen Lernplattform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), zur Verfügung stehen und ermöglichen so den lokalen Partnerinnen und Partner der Reiseunternehmen einen Einstieg in die Thematik der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Online-Training zu Aspekten der Menschenrechte im Tourismus

Im Rahmen eines Kick-off Workshops im Herbst legten die Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer die Struktur sowie das Konzept der Trainings auf Basis der Ergebnisse einer vorab durchgeführten Stakeholder-Befragung fest. Ein Basistraining soll den Teilnehmenden einen umfassenden Einblick in die verschiedenen menschenrechtlichen Risiken im Tourismus, relevante Schritte sowie einen Überblick geben, wo weitere Informationen zu den Risiken zu finden sind. Zusätzlich soll das Training über die rechtlichen Anforderungen des LkSG sowie der geplanten EU-Richtlinie informieren und durch weitere, tiefergehende Module ergänzt werden.

Das Vorhaben wird unter dem Dach des Branchendialogs Tourismus für nachhaltige Entwicklung umgesetzt. Das Projekt wird jeweils zur Hälfte aus Eigenmitteln der Tourismusunternehmen sowie durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert. Unternehmen, die Interesse an einer aktiven Mitarbeit haben, sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Für weitere Info steht Futouris zur Verfügung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit 2024 verlangt die Lagunenstadt in der Hauptsaison Eintritt von Touristen - anfangs an 29 Tagen. Nächstes Jahr werden es 72 sein. Mehr als zehn Euro pro Tag sollen es aber nicht werden.

Heidelberg in Deutschland, Rom in Europa – diese Reiseziele erreichen in einer Auswertung von Meininger Hotels die höchsten Durchschnittsbewertungen von fünf KI-Modellen. Alle 200 untersuchten Ziele mit Platzierung und Punktzahl im Überblick.

Die deutsche Reisewirtschaft hat im Sommer 2026 mehr Umsatz und Reisende verzeichnet als im Vorjahr. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegten, blieb das Fernreisegeschäft deutlich zurück.

Die Lufthansa steht vor dem Einstieg bei der portugiesischen Fluggesellschaft Tap. Die Regierung in Lissabon wählte den deutschen Luftfahrtkonzern als bevorzugten Partner für den Erwerb von 44,9 Prozent der staatlichen Airline aus, wie Ministerpräsident Luís Montenegro mitteilte.

Kultur ist für viele Deutsche Bestandteil des Urlaubs, aber nur selten der Hauptreisegrund. Eine Studie zeigt, welche kulturellen Angebote Reisende interessieren und welche Rolle das lokale Leben am Urlaubsort spielt.

Deutschland hat in den Sommermonaten 2026 mehr Übernachtungen ausländischer Gäste verzeichnet als im Vorjahr. Damit bestätige der Incoming-Tourismus seine Widerstandsfähigkeit in einem unsicheren Marktumfeld, zog die DZT nun Bilanz.

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

Eine Auswertung von Fit Reisen vergleicht Instagram-Beiträge zu 403 zertifizierten Wanderwegen in Deutschland. Der Rothaarsteig führt das Ranking vor dem Moselsteig und dem Heidschnuckenweg an.

Ein Ehepaar verpasst wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug. Nach einem Urteil steht fest: Es bleibt auf den Kosten für den Ersatzflug sitzen. Wieso entschied das Gericht so?

Airbnb führt in zehn europäischen Ländern einen sogenannten „Wetterschutz“ ein. Die Versicherung greift, wenn der Niederschlag am Standort der Unterkunft eine festgelegte Schwelle erreicht oder überschreitet.