Da hatte die Tui das Nachsehen – Unternehmen ist es künftig nicht erlaubt, die Abflugzeiten für Pauschalreisen nachträglich zu ändern. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Celle dem Touristikkonzern aus Hannover in Zukunft auf die Verwendung von Klauseln zu verzichten, die eine nachträgliche Änderung bei den Flugzeiten ermöglichen. Laut Gericht handelt es sich dabei um eine „bahnbrechende Entscheidung“ für die Verbraucher.