Urteil: Pauschalurlauber müssen Einreiseregeln checken

| Tourismus Tourismus

Welches Ausweisdokument ist nötig, braucht es ein Visum? Urlauber sollten sich immer rechtzeitig und selbstständig über die Einreisebestimmungen informieren und sich nicht allein auf die Angaben des Reiseveranstalters verlassen, die zum Zeitpunkt der Buchung noch galten. 

Eine Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt: Sonst bleibt man womöglich auf hohen Kosten sitzen, falls die Urlaubsreise wegen fehlender Dokumente nicht wie geplant startet.

Verspätet und viel teurer in den Malediven-Urlaub

In dem Fall wollte eine Familie im Sommer 2023 auf die Malediven fliegen. Doch dem siebenjährigen Sohn wurde am Flughafenschalter der Check-in verweigert, weil er nur einen verlängerten Kinderreisepass vorzeigen konnte. Für die Einreise wurde aber mittlerweile nur ein erstmalig ausgestellter Kinderreisepass akzeptiert. Die Änderung galt seit Anfang jenes Jahres. Die Reise hatte die Familie noch 2022, also im Vorjahr, gebucht.

Die Folge: Die Familie musste einen neuen Kinderreisepass für den Sohn ausstellen lassen, neue Flüge und eine Hotelübernachtung am Abflugort buchen. Für all das sowie entstandene Unannehmlichkeiten verlangte sie fast 4600 Euro Schadenersatz vom Reiseveranstalter – weil der sie nicht über die geänderten Einreisebestimmungen informiert habe.

Doch das Amtsgericht München wies die Klage zurück. Der Veranstalter habe vor Vertragsschluss über die Einreiseformalitäten informiert – und dabei sogar auch schon darauf hingewiesen, dass die Dokumente im Original vorliegen und nicht verlängert sein sollten. Dazu, warum sie dennoch mit verlängertem Kinderreisepass die Reise antreten wollten, sagten die klagenden Urlauber laut Gerichtsmitteilung nichts.

Reisende müssen sich über aktuelle Regeln informieren

Davon losgelöst hielt das Gericht fest, dass nach seiner Auffassung nach Vertragsschluss keine weitergehende Pflicht des beklagten Veranstalters bestanden habe, über geänderte Einreisebestimmungen zu informieren. Es liegt demnach im Verantwortungsbereich des Reisenden, sich über aktuelle Regelungen schlau zu machen – gerade bei Fernreisen.

Da die Kläger über einen Internetzugang verfügten, war es für sie «durchaus zumutbar», sich kurzfristig vor Reisebeginn nochmals über die gültigen Einreisebestimmungen zu versichern, so das Gericht. Gerade, weil zwischen Reisebuchung und Reisebeginn in dem Fall neun Monate lagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 223 C 19445/23)

Gut zu wissen: Informationen über geltende Einreisebestimmungen weltweit liefern die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die in aller Regel sehr aktuell sind. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab sofort kostet der reguläre Eintritt in den Kölner Dom zwölf Euro. Mit dem neu eingeführten Eintrittspreis sollen die gestiegenen Kosten etwa für den Schutz des Denkmals gedeckt werden.

Mozarts Geburtsstadt ist ein touristisches Juwel. Entsprechend viele Reisende steuern die 160.000-Einwohner-Stadt speziell für einen Tagesausflug an. Oft gibt es Stau - das soll jetzt anders werden.

Kurz vor Beginn der Sommerferien in Schleswig-Holstein zeichnet sich im Tourismus ein uneinheitliches Bild ab. Während zahlreiche Küstenorte und Inseln bereits hohe Auslastungen melden, liegt die Buchungslage landesweit vielerorts noch unter dem Niveau des Vorjahres.

Eine aktuelle Studie von HolidayCheck analysiert das unterschiedliche Nachhaltigkeitsverhalten von Deutschen im Alltag und während der Urlaubszeit. Dabei zeigt sich eine deutliche Lücke zwischen Anspruch und tatsächlichem Handeln.

Das Fürstentum Monaco ist der 18. europäische Themenbereich im größten Freizeitpark Deutschlands. Zur offiziellen Eröffnung hat sich Prominenz angekündigt. Das hat auch Folgen für Besucher.

Mit der Freigabe neuer Kanäle werden im Lausitzer Seenland fünf ehemalige Tagebauseen zu einem zusammenhängenden Wasserrevier verbunden. Der neue Fünf-Seen-Verbund erweitert die Möglichkeiten für Urlauber, Wassersportler und den Wassertourismus der Region.

Die deutschen Reiseveranstalter müssen bei Pauschalreisen künftig weniger Vorsorge gegen Insolvenzen treffen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat erneut die Entgelte gesenkt, die für jede Reise gezahlt werden müssen.

Reservieren, absagen - doppelt buchen, nicht erscheinen: Das sommerliche Hüttenchaos am Berg macht nicht nur den Wirten zu schaffen. Warum faire Planung auch für die anderen Wanderer unerlässlich ist.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass deutsches Fernsehen für Urlauber zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insbesondere junge Reisende nutzen verstärkt digitale Streaming-Angebote während der Ferien.

Nach einer Flaute wegen des Iran-Kriegs zieht die Nachfrage nach Urlaub in der Türkei und Ägypten bei Tui wieder spürbar an. Besonders Antalya steht bei Sommerreisen hoch im Kurs.