Venedig führt Eintrittsgeld ein

| Tourismus Tourismus

Wenige Wochen vor Beginn der Einführung eines Eintrittsgeldes hat der Bürgermeister der norditalienischen Lagunenstadt die umstrittene Maßnahme verteidigt. «Es geht nicht darum, Geld zu kassieren», betonte Luigi Brugnaro am Donnerstag vor Journalisten in Rom. Das wichtigste Ziel der Maßnahme sei es, die Stadt zu verteidigen und es zu schaffen, sie wieder lebenswert zu machen. Zudem soll die Stadt auch für Touristen ansprechender werden. «Venedig gehört der ganzen Welt», sagte Brugnaro.

Am 25. April müssen Kurzbesucher der Lagunenstadt erstmals fünf Euro für den Zutritt nach Venedig zahlen. Die neue Regelung ist dann für Tage vorgesehen, an denen es dort traditionell besonders voll wird. Insgesamt gilt die Regelung zunächst an 29 Tagen von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr: Vom 25. April bis einschließlich 5. Mai und dann mit einer Ausnahme (1./2. Juni) an allen Wochenenden bis Mitte Juli. Auf einer mehrsprachigen Online-Plattform ist es bereits seit Januar möglich, die Gebühr zu zahlen und einen QR-Code herunterzuladen.

Der Massentourismus bereitet Venedig - eines der bekanntesten Reiseziele der Welt - seit geraumer Zeit Probleme. Die Altstadt mit dem berühmten Markusplatz, der Rialto-Brücke und den vielen Kanälen hat nicht einmal mehr 50 000 ständige Einwohner. In der Hauptsaison sind an manchen Tagen mehr als doppelt so viele Touristen zu Gast. Brugnaro sagte, es gehe bei dem Eintrittsgeld darum, zu verhindern, dass die Stadt explodiere.

Bei den bereits festgelegten Tagen, an denen Tagesbesucher Eintritt zahlen müssen, handelt es sich nach Angaben von Brugnaro um einen Zeitraum zum Experimentieren. Danach wolle die Stadt die «wahren Touristenzahlen» analysieren. Zunächst verursache die Regelung für die Stadt mehr Kosten als Einnahmen. Der Tourismus-Assessor Venedigs, Simone Venturini, betonte außerdem, dass es nicht darum gehe, die Stadt abzuschotten und dass man keine Obergrenzen für die Vergabe von QR-Codes an den jeweiligen Tagen einführen werde. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Vom Meeresrauschen in den Schlaf gewiegt werden und morgens den Sonnenaufgang über der See beobachten: Schlafstrandkörbe sind beliebt. Über eine Erfolgsgeschichte aus dem Norden.

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.