Verspätung wegen Enteisung: BGH stärkt Rechte von Flugreisenden

| Tourismus Tourismus

Im Winter müssen Flugzeuge vor dem Start manchmal enteist werden. Kommt es dadurch zu größeren Verspätungen, können Flugreisende auf Entschädigungen hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Rechte in solchen Fällen gestärkt.

Die Enteisung eines Flugzeugs an Flughäfen und in Zeiträumen, in denen mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist, sei kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung, heißt es in einem jüngst veröffentlichten BGH-Urteil. Und zwar auch dann nicht, wenn eine Vielzahl von Flugzeugen davon betroffen ist und das Luftfahrtunternehmen keinen Einfluss auf den Enteisungsvorgang hat (Az.: X ZR 146/23).

Das heißt: Die Airline kann sich in so einem Fall nicht mit dem Verweis auf höhere Gewalt vor der Zahlung von Entschädigungen drücken, die Passagieren ab drei Stunden Verspätung am Zielort zustehen können und je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro liegen.

Im konkreten Fall ging es um einen Flug im Dezember 2021 aus Minneapolis nach Amsterdam, der aufgrund der Enteisung verspätet startete und verspätet ankam. Die Passagierin verpasste dadurch in Amsterdam ihren Anschlussflug nach Düsseldorf und kam dort letztlich knapp vier Stunden später an. Sie hatte ihre Rechte ans Fluggastrechte-Portal «Flightright» abgetreten, das die Airline verklagte. Die Fluggesellschaft hatte sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab sofort kostet der reguläre Eintritt in den Kölner Dom zwölf Euro. Mit dem neu eingeführten Eintrittspreis sollen die gestiegenen Kosten etwa für den Schutz des Denkmals gedeckt werden.

Mozarts Geburtsstadt ist ein touristisches Juwel. Entsprechend viele Reisende steuern die 160.000-Einwohner-Stadt speziell für einen Tagesausflug an. Oft gibt es Stau - das soll jetzt anders werden.

Kurz vor Beginn der Sommerferien in Schleswig-Holstein zeichnet sich im Tourismus ein uneinheitliches Bild ab. Während zahlreiche Küstenorte und Inseln bereits hohe Auslastungen melden, liegt die Buchungslage landesweit vielerorts noch unter dem Niveau des Vorjahres.

Eine aktuelle Studie von HolidayCheck analysiert das unterschiedliche Nachhaltigkeitsverhalten von Deutschen im Alltag und während der Urlaubszeit. Dabei zeigt sich eine deutliche Lücke zwischen Anspruch und tatsächlichem Handeln.

Das Fürstentum Monaco ist der 18. europäische Themenbereich im größten Freizeitpark Deutschlands. Zur offiziellen Eröffnung hat sich Prominenz angekündigt. Das hat auch Folgen für Besucher.

Mit der Freigabe neuer Kanäle werden im Lausitzer Seenland fünf ehemalige Tagebauseen zu einem zusammenhängenden Wasserrevier verbunden. Der neue Fünf-Seen-Verbund erweitert die Möglichkeiten für Urlauber, Wassersportler und den Wassertourismus der Region.

Die deutschen Reiseveranstalter müssen bei Pauschalreisen künftig weniger Vorsorge gegen Insolvenzen treffen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat erneut die Entgelte gesenkt, die für jede Reise gezahlt werden müssen.

Reservieren, absagen - doppelt buchen, nicht erscheinen: Das sommerliche Hüttenchaos am Berg macht nicht nur den Wirten zu schaffen. Warum faire Planung auch für die anderen Wanderer unerlässlich ist.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass deutsches Fernsehen für Urlauber zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insbesondere junge Reisende nutzen verstärkt digitale Streaming-Angebote während der Ferien.

Nach einer Flaute wegen des Iran-Kriegs zieht die Nachfrage nach Urlaub in der Türkei und Ägypten bei Tui wieder spürbar an. Besonders Antalya steht bei Sommerreisen hoch im Kurs.