Erst waren es Österreich, Tschechien und Ungarn. Jetzt folgen ein Großteil der Niederlande, Belgien, Griechenland und Irland. Immer mehr Länder werden zu Corona-Hochrisikogebieten. Die deutsche Regierung spricht dann eine Reisewarnung aus, was viele Urlauberinnen und Urlauber stark verunsichert. Viele dürften sich nun fragen: Komme ich ohne Stornokosten noch aus dem Vertrag? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was bedeutet die Einstufung für Pauschalurlauber?
In der Zeit vor Corona war eine Reisewarnung ein deutlicher Hinweis auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Daraus ergab sich für die Gäste von Reiseveranstaltern in der Regel das Recht, kostenlos zu stornieren. Die Anzahlung bekam man ohne Abzug zurück.
Doch die Lage ist heute anders: «Ob nach über einem Jahr Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet wird, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt», sagt Karolin Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl.
Was können Pauschalurlauber tun, die nicht mehr reisen möchten?
Für viele Reisende steht der gebuchte Urlaub womöglich schon bald an. Aufgrund der unklaren Rechtslage rät Wojtal in diesem Fall, mit dem Reiseveranstalter eine gütliche Einigung zu suchen. Oft zeigten sich Anbieter kulant und ermöglichen etwa kostenlose Umbuchungen auf andere Ziele oder Reisezeiträume. «Inwieweit Veranstalter auch kostenlose Stornierungen ermöglichen, steht in deren Ermessen.»
Im Vorteil sind Reisende, die einen teureren Flextarif gebucht haben: Sie können meist noch bis zwei Wochen vor Reisebeginn kostenlos umbuchen oder stornieren - ohne Angaben von Gründen.
Was gilt, wenn meine Reise erst in einigen Wochen ansteht?
Bei Pauschalreisen gilt hier: «Liegt die Reise noch weiter in der Zukunft, kommen die normalen Stornogebühren auf den Reisenden zu, falls er sich jetzt schon zum Rücktritt entschließt», erklärt Wojtal.
Der Grund: Nur wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht, also maximal vier Wochen in der Zukunft liegt, ist absehbar, ob bei Antritt der Reise noch außergewöhnliche Umstände vorliegen werden.
In diesem Fall lautet der beste Tipp also: Abwarten und beobachten, wie sich die Corona-Lage im entsprechenden Land entwickelt.
Was gilt bei Hochrisikogebieten für Individualreisende?
Urlaub in den Nachbarländern Deutschlands wird oft ohne Veranstalter gebucht. Dann ist die Rechtslage anders.
Allein die Einstufung als Hochrisikogebiet hat erst einmal keine Auswirkungen auf Touristen, die ihren Urlaub individuell selbst gebucht haben, wie Wojtal erklärt. Ein Recht auf kostenlose Stornierung der Unterkunft ergibt sich dadurch nicht.
Was gilt reiserechtlich bei einem Lockdown?
Hier stellt sich für Individualurlauber, die ihre Unterkunft selbst gebucht haben, vor allem eine Frage: Geht der Lockdown mit einem Beherbergungsverbot für Touristen einher? In Österreich ist das bisher immer so gewesen. Die neuen Ausgangsbeschränkungen sollen laut der österreichischen Regierung von Montag an gelten - für Geimpfte und Genese spätestens bis zum 13. Dezember, für Ungeimpfte länger.
In diesem Fall kann das Hotel den Vertrag nicht erfüllen, wie Wojtal erklärt. Denn die Unterbringung ist von behördlicher Seite aus verboten. Das angezahlte Geld muss hier zurückgezahlt werden, ohne dass eine Stornierungsgebühr einbehalten werden darf.
Unkompliziert ist das Ganze, wenn Urlauber ohnehin eine Unterkunft mit kurzfristiger, kostenloser Stornomöglichkeit gebucht haben. Das wird auf vielen Reise- und Hotelportalen optional angeboten. Darauf lohnt es sich in Corona-Zeiten bei jeder Buchung zu achten.
Was bedeutet ein Lockdown für Pauschalurlauber?
Hier ist die Lage im Falle Österreichs ziemlich eindeutig: Die Reise wird durch den Lockdown erheblich beeinträchtigt. Zum Zeitpunkt der meisten Buchungen war das wohl noch nicht absehbar. Die Situation hat sich erst danach dramatisch verschärft. Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover sieht darin einen außerordentlichen Umstand - und damit das Recht auf kostenlose Stornierung als gegeben.
Konkret heißt das: «Reisende können den Rücktritt mit dieser Corona-Entwicklung erklären und haben Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises ohne Abzug», erklärt Degott.
Das EVZ sieht das im Prinzip genauso. Allein die erheblichen Risiken für die Gesundheit dürften jetzt für Österreich ausreichen, um den Rücktritt zu erklären, so Wojtal. Zusätzlich führen der Lockdown und die damit verbundenen starken Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens zu einer Beeinträchtigung der Reise - und die wiederum dürfte den kostenfreien Rücktritt rechtfertigen.
Was gilt bei der Rückkehr nach Deutschland?
Aus der Einstufung zum Hochrisikogebiet ergeben sich zudem bestimmte Vorgaben bei der Rückkehr nach Deutschland. Ungeimpfte müssen daheim für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich frühestens fünf Tage nach der Wiedereinreise mit einem negativen Test davon befreien. Für Geimpfte und Genese gibt es eine solche Quarantänepflicht aber nicht.
Außerdem müssen alle Reisenden eine Einreiseanmeldung ausfüllen, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet heimkehren. Das geht online, aber im Notfall auch auf Papier. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Das gleiche gilt für Urlauber, die auf dem Weg nach Hause lediglich ein Hochrisikogebiet durchfahren - zum Beispiel Österreich auf dem Weg von Kroatien zurück nach Deutschland. (dpa)