850.000 Euro Schaden durch "Handtuch-Trick" in Pinzgauer Hotel

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Am 16. Oktober beginnt am Salzburger Landesgericht ein Gerichtsverfahren, bei dem ein ehemaliger Mitarbeiter eines Pinzgauer Hotels wegen Veruntreuung angeklagt ist. Ihm wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von mehreren Jahren rund 850.000 Euro durch das Ausnutzen des Pfandsystems entwendet zu haben.

Systematischer Betrug mit Badetüchern und Trinkgeld

Der Angeklagte, der seit 2018 in dem Hotel mit Wellnessbereich und Badewelt tätig war, soll laut Anklage systematisch Gelder unterschlagen haben. Seine Tätigkeit im Kassenbereich des Bades ermöglichte ihm, das dortige Pfandsystem für Handtücher und Bademäntel zu manipulieren. Die Anklage wirft ihm vor, fiktive Ausleihen von Handtüchern und Bademänteln in das System eingegeben zu haben. Den Pfandbetrag entnahm er direkt aus der Kasse, die zugehörigen Bons soll er entsorgt haben.

Zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Pfandsystem soll der Mitarbeiter auch das für sich und seine Kollegen bestimmte Trinkgeld vollständig entnommen haben.

Unregelmäßigkeiten durch Steuerberater aufgedeckt

Die mutmaßliche Veruntreuung wurde erst im Jahr 2022 aufgedeckt, als ein Steuerberater auf finanzielle Unregelmäßigkeiten aufmerksam wurde. Zunächst wurde eine technische Störung vermutet. Erst Videoaufnahmen und die Analyse der Ausleihstatistiken erhärteten den Verdacht gegen den Mitarbeiter. Die Auswertungen der Pfandlisten zeigten, dass an den Arbeitstagen des Angeklagten eine auffällig hohe Zahl an Bademänteln und Handtüchern verliehen wurde, während an seinen freien Tagen kaum bis gar keine Ausleihvorgänge registriert wurden.

Verwendung der mutmaßlich veruntreuten Gelder

Ein Großteil des Geldes soll für die Finanzierung des Lebensstils einer Bekannten verwendet worden sein. Berichten zufolge flossen wöchentlich 1.000 bis 2.000 Euro, zudem wurden ein Auto, die Wohnung sowie Tierarztkosten für sie bezahlt. Der Angeklagte ist bereits zweifach vorbestraft. Bei einer Verurteilung wegen Veruntreuung droht ihm eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. 


 

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