Arbeiterkammer Wien warnt vor Booking.com-Betrugsmasche

| War noch was…? War noch was…?

Die Arbeiterkammer Wien (AK) warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche im Zusammenhang mit Buchungen über Booking.com. Kunden erhalten gefälschte E-Mails von vermeintlichen Unterkünften mit der Aufforderung, Buchungs- oder Kreditkartendaten zu bestätigen und/oder eine Vorauszahlung zu leisten. Andernfalls werde die Reservierung storniert. Die AK rät: Niemals auf Links in E-Mails klicken, um persönliche Daten oder Zahlungsinformationen preiszugeben!

„Die Fallen für Konsumenten werden immer professioneller und schwerer erkennbar“, sagt AK Konsumentenschützerin Gerda Heilegger. „Die E-Mails stammen von Kriminellen. Sie geben sich als gebuchte Unterkunft aus und verlinken auf oft täuschend echt aussehende Webseiten. Die E-Mails wirken vertrauenswürdig, weil die korrekten persönlichen Daten und Reisedaten enthalten sind.“ Tatsächlich wurden die Daten der Kunden von Kriminellen erbeutet.

Heilegger: „Die kurze Frist zur Bestätigung der Daten sowie die angekündigte Möglichkeit einer Stornierung kurz vor Reisebeginn setzen die Konsumenten deutlich unter Druck.“ Schon das Anklicken eines externen Links in der Mail beinhaltet die Gefahr, dass Schadsoftware auf Computer oder Handy landen. Klicken Konsumenten auf einen Bezahllink und überweisen tatsächlich das Geld für die Buchung an die Kriminellen, ist es oft sehr schwierig, den Betrag zurückzubekommen. In Einzelfällen berichteten Konsumenten auch davon, dass die Bezahlung anscheinend nicht funktioniert habe, daher versuchten sie die Bezahlung mehrmals und überwiesen damit ein Vielfaches des beabsichtigten Betrages an die Betrüger.

AK Tipps: So können Sie sich schützen

  • E-Mails misstrauen: Geben Sie keine sensiblen Daten online weiter. Fragen Sie beim Unternehmen nach.
  • Zahlung anzweifeln: Vorsicht, wenn Sie eine bestimmte Zahlungsmethode vereinbart haben und plötzlich eine andere verlangt wird. Fragen Sie direkt bei der Unterkunft oder Buchungsplattform nach, aber nutzen Sie Ihre bekannten Kontaktdaten dafür.
  • Kreditkarte sperren: Wenn Sie Kreditkartendaten bekanntgegeben haben, lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren.
  • Bank verständigen: Ist ein Schaden passiert, stoppen Sie sofort weitere Überweisungen oder Abbuchungen. Kontaktieren Sie rasch Ihre Bank und versuchen Sie eine Rückbuchung. Machen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei und sichern Sie Beweise.

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Urlaub ist abgelehnt, der Flug schon gebucht: Ein Arbeitnehmer bleibt krankgeschrieben der Arbeit fern. Warum selbst ein ärztliches Attest ihn vor der Kündigung nicht schützt.

Ein Nikolaus per Hubschrauber und ein fünfstöckiger «Singender Weihnachtsbaum»: In Essen-Steele hat die Weihnachtsmarktsaison schon im Oktober begonnen. Welche Attraktionen noch geplant sind.

Ein Lufthansa-Crewmitglied und ein weiterer ausländischer Gast sind nach einem Unfall in einem Luxushotel in Indien gestorben. Nach Angaben indischer Medien starben die beiden möglicherweise durch einen Stromschlag im Hotelpool.

Der Prozess um die Entführung der Block-Kinder soll nach dem Willen des Gerichts dem Ende entgegengehen. Doch jetzt gibt es neue Beweisanträge - und einen andauernden Streit um Interview-Äußerungen.

Johann Lafer und Helmut Marko haben Graz und die umliegende Steiermark besucht. Die gemeinsame Tour führte über regionale Märkte und gastronomische Stationen bis zum Kunstfestival Klanglicht.

Nach dem Angriff auf den Stuttgarter Gastronomen Michael Wilhelmer am 25. Oktober in Freiburg hat die Polizei einen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen. Auf Instagram äußerte sich Wilhelmer zu seinem Krankenhausaufenthalt und seinem Zustand.

Ana Roš Stojan und ihr Team verzichten auf die Reise zur 50-Best-Preisverleihung nach Lima. Die Köchin kritisiert die wachsende Bedeutung von Sichtbarkeit im Umfeld der Auszeichnungen und will ihre Ressourcen für die Restaurantarbeit einsetzen.

Jürgen Dollase beanstandet Kalbsbratwürste, Sauerkraut und Backfisch im Hamburger Blockbräu. Auch über Fischgerichte im Fischerhaus äußert er sich kritisch.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage einer Restaurantbesucherin nach dem Sturz von einem ungewöhnlich gestalteten Designerstuhl abgewiesen. Eine Verkehrssicherung, die jeden Schaden ausschließe, sei im praktischen Leben nicht erreichbar, so das Gericht.

Beim Fassanstich des Mainzer Oktoberfests zerschlug DEHOGA-Präsident Gereon Haumann einen Maßkrug. Das Fest konnte am 23. Oktober beginnen, nachdem die Stadt die Nutzung des Zeltes zunächst wegen fehlender Unterlagen untersagt hatte.