Bombenscherz am Flughafen keine gute Idee

| War noch was…? War noch was…?

Geschmacklose Scherze über Bomben im Gepäck sollten sich Reisende am Flughafen sparen. Nicht nur, weil es die Polizei auf den Plan rufen kann für eine gesonderte Gepäckkontrolle. Sondern auch das Flugzeug hebt womöglich ohne einen ab: Erst kürzlich durfte ein Ehepaar am Düsseldorfer Airport nach einem «Bombenscherz» bei der Gepäckaufgabe nicht an Bord ihres Fliegers nach Spanien.

Das liege im Ermessen der Fluggesellschaft und des Flugkapitäns, hatte die zuständige Bundespolizei zu diesem Fall mitgeteilt. Und so ist es, erklärt der Reiserechtler Paul Degott: Der Kapitän hat Weisungsbefugnisse und kann Passagieren den Zutritt verweigern, wenn er durch sie die Sicherheit und Ordnung an Bord gefährdet sieht.

Ein Beispiel, das häufiger vorkommt, ist eine stark alkoholisierte oder unter Drogen stehende Person, die während des Flugs womöglich sich und andere Passagiere in Gefahr bringen könnte. Aber auch ein Bombenscherz kann vom Kapitän als gefährdendes Verhalten ausgelegt werden – mit Folgen. Denn damit haben betroffene Passagiere laut Degott weder einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung noch auf Rückerstattung von Ticketkosten.

Hintergrund: Das europäische Recht sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort und kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor - die sogenannten Ausgleichszahlungen. 

Sicherheitsgefährdung als Grund

Wie Degott erklärt, liegt gemäß der Verordnung kein Fall von «Nichtbeförderung» vor, wenn vertretbare Gründe dafür gegeben sind – dazu zählt auch, wenn die Sicherheit des Flugverkehrs oder anderer Passagiere gefährdet ist.

Im Fall des Ehepaars aus Düsseldorf müsse gegebenenfalls vor Gericht geklärt werden, ob in diesem Einzelfall vernünftige Gründe vorlagen, sie vom Flug auszuschließen, sagt Paul Degott. Etwa, wenn der Kapitän begründet weitere Störungen durch diese Leute in der Luft annehmen durfte, so der Fachanwalt. Würde sich das Gericht dieser Meinung anschließen, hätten die Eheleute keinen Anspruch auf Rückerstattung, und erst recht nicht auf Entschädigung.

Laut Bundespolizei hatten die beiden Eheleute beim Check-in dem Abfertigungspersonal gesagt, in ihrem Gepäck sei eine Bombe. Gegenüber den hinzugerufenen Polizisten hätten sie von einem «blöden Scherz» gesprochen. Das nützte nichts mehr: Abgesehen davon, dass sie nicht mitfliegen durften, wurde gegen sie auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einem Brand in einem Schnellrestaurant in Ludwigsburg sind fünf Menschen leicht verletzt worden. Angestautes Fett in der Dunstabzugshaube sei in Brand geraten, teilte die Polizei mit.

In einem Hotel in München-Neuperlach sind rund 200 Gäste wegen eines Brandes evakuiert worden. Ein Mann wurde laut Polizei leicht verletzt, das Feuer konnte schnell gelöscht werden.

Noch keine Rettungsschwimmer am Strand, starke Strömung, dramatische Szenen: Wie ein deutscher Urlauber bei dem Versuch, Leben zu retten, selbst ums Leben kam.

Acht Ordensfrauen kehren nach einer Wallfahrt im Dönerladen ein. Für Schwester Irmingard wird es mit über 90 Jahren eine Premiere – und im Netz ein Millionenhit.

Der Möbelkonzern Ikea hat gemeinsam mit Chupa Chups einen limitierten Köttbullar-Lolli angekündigt. Nach Angaben des Unternehmens geht die Idee auf einen Aprilscherz vom 1. April in sozialen Netzwerken zurück.

Beim GastroFrühling 2026 des DEHOGA Bayern haben Teilnehmer im Hippodrom-Festzelt auf dem Münchner Frühlingsfest erneut eine öffentliche Geste gegenüber Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gezeigt. Rund 2.500 Gäste aus Gastronomie und Hotellerie zogen den Hut vor dem Politiker. Es ging auch um aktuelle Herausforderungen der Branche.

Beim Berlin Firefighter Stairrun im Park Inn Berlin Alexanderplatz haben 802 Teilnehmer aus elf Ländern 770 Stufen in voller Ausrüstung bewältigt. Das schnellste Team kam aus Polen.

Die Kaulitz-Brüder von Tokio Hotel erzählten in ihrem Podcast von einer ausgearteten Aftershow-Party in einem Hotel im Europa-Park. Eine Woche später stellen sie die Situation nun etwas anders dar.

Eine vierköpfige Familie stirbt an einer Vergiftung, laut Gutachten durch Insektizide im Hotelzimmer. Nun stehen sechs Angeklagte vor Gericht - und weisen die Schuld strikt von sich.

Wegen seiner Krebserkrankung bleibt der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck weiter auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft München I hat entschieden, die Unterbrechung der Haft bis mindestens zum vierten September zu verlängern.