Geld für Lebensmittelkontrolleur? Asia-Imbiss-Inhaberin angeklagt

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Wegen eines Korruptionsdeliktes hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Inhaberin eines Asia-Imbisses erhoben.

Die 54-Jährige soll einem Lebensmittelkontrolleur zweimal Geld angeboten haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Sie muss sich nun wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Bei einer Kontrolle im September 2021, bei der demnach «kleinere Mängel» festgestellt wurden, soll die Angeklagte dem Kontrolleur als «Geste des Dankes» einen 50-Euro-Schein hingehalten haben. Im Juli 2022 fand der Kontrolleur «erhebliche Mängel» in dem Asia-Imbiss. Die Inhaberin habe daraufhin versucht, 50 Euro in seinen Rollkoffer zu stecken - vergeblich. Der Betrieb musste schließen.

Die Vorteilsgewährung zählt als Straftat zu den Korruptionsdelikten. Im Gegensatz zur Bestechung bezieht sie sich auf rechtmäßige Handlungen des Amtsträgers. Der Angeklagten droht nun eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. (dpa)


 

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