"Schöner, jünger, geiler": Würzburger Volksfest verbietet Ballermann-Hit «Layla»

| War noch was…? War noch was…?

Die Stadt Würzburg hat einem Bericht der «Mainpost» zufolge das Abspielen des Schlagers «Layla» auf dem Kiliani-Volksfest in der Stadt verboten. «Es wird sichergestellt, dass das Lied künftig nicht mehr gespielt wird», zitiert die Zeitung in ihrer Dienstagausgabe einen Sprecher der Stadt. Hintergrund sei der von Kritikern als sexistisch empfundene Liedtext. «Layla» von DJ Robin & Schürze steht derzeit auf Platz 1 der deutschen Singlecharts und gilt vor allem bei jungen Leuten als Stimmungshit auf Volksfesten.

Bundesweit ist allerdings eine Debatte um den Liedtext entbrannt, in dem es um eine Prostituierte geht. Die Stadt Würzburg hatte bereits mit den Volksfest-Betreibern eine Vereinbarung geschlossen, dass das umstrittene «Donaulied» - dessen Text sich um eine Vergewaltigung dreht - nicht mehr gespielt werden darf. Die Vereinbarung umfasse alle Liedtexte, die rassistische oder sexistische Inhalte haben, berichtet die Zeitung. Nun dürfe auch «Layla» auf dem Fest nicht mehr gespielt werden.
 

«Natürlich ist das Lied sexistisch», sagte der Direktor des Zentrums für Populäre Kultur und Musik an der Universität Freiburg, Michael Fischer, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist ein Partyschlager.» In dem Song werde eine Frau namens Layla beschrieben und «in sexistischer Weise besungen, und das Video unterstützt das natürlich auch in seiner Bildsprache.»

Dass die Protagonistin des Clips offensichtlich ein Mann in High Heels, schwarzem Minirock und mit blonder Perücke ist, ändere nichts am Charakter des Liedes. Dies sei jenseits von Ironie oder Transaspekten. «Das ist einfach ein sexistischer Song.»

In dem Hit von DJ Robin & Schürze heißt es unter anderem: «Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).» Die Musiker waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Ein Sprecher Würzburgs sagte, als Veranstalter des Volksfestes habe man den Festzeltbetreiber gebeten, den Song nicht mehr zu spielen. Zuvor hatte ein Medienhaus die Stadt auf den Song aufmerksam gemacht, öffentliche Kritik hatte es bis dato nicht gegeben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen kommen bei einem Hotelbrand in Westbengalen Menschen ums Leben. Diesmal ist die Millionenstadt Kolkata betroffen.

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand.

Die Chefermittlerin im Fall Block hat ihre Zeugenaussage abgeschlossen. Nun können sich die Verteidiger dazu äußern. Mehrere Anwälte erheben Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Unbekannte haben in einem Hotel in Hamburg-Heimfeld einen Geldautomaten aufgebrochen und sind mit ihrer Beute geflüchtet. Sprengmittel kamen nach Erkenntnissen der Polizei nicht zum Einsatz.

Zu viele Fische, zu wenig Licht: Nach einer Bürgerbeschwerde nimmt die Veterinärbehörde ein Aquarium im Gastraum eines Karlsruher Lokals unter die Lupe – und stellt dabei gleich mehrere Verstöße fest.