Schüsse in Stader Restaurant: 28-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

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Vier Monate nach den tödlichen Schüssen in einem Restaurant in Stade muss sich ein 28-jähriger Mann wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der erste Prozesstag am Montag am Landgericht Stade endete nach der Verlesung der Anklage, wie eine Sprecherin sagte. Der Anwalt des 28-Jährigen habe angekündigt, dass sich sein Mandant zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern werde.

Der angeklagte Türke soll am späten Abend des 19. September 2022 ohne Vorwarnung mit einer mit einem Schalldämpfer versehenen Waffe auf einen Gaststätten-Mitarbeiter geschossen haben. Das 23-jährige Opfer starb später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Sie vermutet als Motiv für die Tat Drogengeschäfte und Geldschulden. «Ob sich das bewahrheitet, muss der Prozess zeigen», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Kai Thomas Breas.

Der Angeklagte soll nach den Schüssen auf den 23-Jährigen auf mindestens eine Rettungskraft gezielt haben, um diese zu töten. Der Mann, der zufällig in dem Restaurant war, hatte dem Angeschossenen helfen wollen. Er wurde nicht getroffen. Der Tatverdächtige wollte laut Anklage mit dieser Tat die Rettung des 23-Jährigen und die Aufklärung der Straftat verhindern. Kurz nach der Tat hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, der mutmaßliche Täter habe insgesamt auf drei Rettungskräfte geschossen. Ob tatsächlich auch auf die anderen zwei anwesenden Männer gezielt worden sei, müsse der Prozess klären, sagte Oberstaatsanwalt Breas.

Nach den Schüssen in dem Restaurant soll der Angeklagte zu einer nahe gelegenen Wohnung eines 39-Jährigen gegangen sein, wo er diesem an dessen Haustür in den Bauch geschossen haben soll. Der Mann wurde schwer verletzt. Einem anderen Mann soll es gelungen sein, den Angeklagten festzuhalten und die Waffe abzunehmen.

Der Prozess wird am 31. Januar fortgesetzt. Dann sollen sowohl das schwer verletzte Opfer als Zeuge aussagen als auch die unverletzt gebliebene Rettungskraft, sagte die Gerichtssprecherin. (dpa)


 

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