Steuerfreie Trinkgelder? Im Millionenbereich ist Schluss

| War noch was…? War noch was…?

Ob Kellner, Taxifahrer oder Friseure: Angestellte, die von ihrer Kundschaft Trinkgelder erhalten, müssen diese nicht versteuern. Doch obwohl die Steuerfreiheit von Trinkgeldern keine Höchstgrenze mehr kennt, ist irgendwann trotzdem Schluss. Das zeigen zwei nicht zugelassene Revisionen des Finanzgerichts Köln (Az.: 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20), auf die der Bund der Steuerzahler verweist.

Zugegeben: Einen solches Ereignis dürften wohl nur die wenigsten Angestellten in ihrem Alltag erleben. Denn in dem konkreten Fall ging es um fünf- bis siebenstellige Trinkgelder - Zahlungen, die ein als Prokuristen bei einer GmbH angestelltes Ehepaar von einer anderen GmbH bekommen hatte, die zeitweise Gesellschafterin der ersten Gesellschaft war.

Diese vermeintlichen Trinkgelder in Millionenhöhe hatten die beiden Prokuristen für eine gute Zusammenarbeit im Rahmen der Veräußerung von GmbH-Anteilen erhalten. Anhängig war je eine Danksagung und der Hinweis auf eine mögliche Schenkungsteuerpflicht. Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht schloss die Trinkgeld gebende GmbH aus. Das Finanzamt und das Finanzgericht sahen das anders.

 

Zahlungen unterliegen der Einkommensteuerpflicht

«Trinkgelder sind Zahlungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von dritter Seite freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. So argumentierte auch das Ehepaar und erläuterte, dass das Trinkgeld als Dankeschön der Arbeitsleistung und der persönlichen Beziehung zum Kunden geleistet wurde.

Das Finanzgericht vertrat allerdings dieselbe Ansicht wie das Finanzamt und argumentierte, dass die Zahlungen schon aufgrund ihrer Höhe, aber auch unter Berücksichtigung der Gesamtumstände keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne des Gesetzes mehr darstellen. Nach Auffassung des Gerichts überschritten die Zahlungen - obwohl es keine Höchstgrenze mehr gibt - deutlich den Rahmen dessen, was nach allgemeinem Begriffsverständnis als Trinkgeld verstanden werden kann. Die Zahlungen müssen daher als Einkommen versteuert werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Erfurt werden einem Medienbericht zufolge mehrere italienische Restaurants durchsucht. Ermittler schweigen zu den Hintergründen. Welche Rolle spielt die Mafia-Vermutung?

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder geht es auch immer wieder um die lange Vorgeschichte der Tat. Gab es schon 2022 einen Entführungsversuch? Dazu sagte nun ein Privatdetektiv aus.

Der FC Bayern München verbleibt vor dem Heimspiel gegen Paris Saint-Germain in seinem Stammhotel in Unterschleißheim. Der französische Meister weicht nach Medienberichten auf eine Unterkunft am Schwabinger Tor aus.

Blumen für Christina Block, dann beginnt wieder der Prozessalltag. Wie bewerten Verteidiger und Nebenklage die Aussage eines mutmaßlichen Fahrers bei der Entführung der Kinder?

Nach der Befragung eines mutmaßlichen Fahrers bei der Entführung der Block-Kinder haben Verteidigung und Nebenklage diese Zeugenaussage ganz unterschiedlich bewertet. Es gebe zahlreiche Widersprüche, sagte der Anwalt der Angeklagten Christina Block.

Schlaftourismus boomt weltweit. Statt mit Action oder Sightseeing locken immer mehr Hotels mit erholsamen Nächten bis hin zu medizinischen Schlaf-Retreats. Je erholsamer die Nächte, desto schöner der Urlaub: Die Erfolgsformel ist simpel. Die Zielgruppe ist riesig.

Für unzählige Frauen in Ägypten sind Reisen allein völlig normal. Als eine Journalistin trotzdem kein Hotelzimmer allein buchen kann, zieht sie vor Gericht - und hat schließlich Erfolg.

Vom Handwerker-Ausweichquartier zu einem der berühmtesten Vergnügungsviertel der Welt: Die Hamburger Reeperbahn hat in 400 Jahren einiges an Wandel erlebt. Grund genug, sich dafür zu feiern.

Nach dem tödlichen Vorfall mit einer vergifteten Champagnerflasche hat das Landgericht Weiden den Angeklagten freigesprochen. Die Beweislage reichte der Strafkammer für eine Verurteilung nicht aus.

Unbekannte haben in München ein israelisches Restaurant angegriffen. Die Polizei verspricht nun eine Belohnung von 5.000 Euro für entscheidende Zeugenhinweise – und geht einer neuen Spur nach.