Tödliche Schüsse in Gaststätte in Stade: Lebenslange Haft für 29-Jährigen

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Neun Monate nach den tödlichen Schüssen in einer Gaststätte in Stade hat das Landgericht einen 29-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags. Der Türke hatte am späten Abend des 19. September 2022 ohne Vorwarnung mit einer Pistole auf einen Mitarbeiter geschossen. Der 23-Jährige starb später im Krankenhaus.

Das Motiv für die Tat habe während des Prozesses nicht geklärt werden können, sagte ein Gerichtssprecher. Klar sei lediglich, dass es Konflikte zwischen dem Täter und dem späteren Opfer gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft hatte als Motiv Drogengeschäfte und Geldschulden vermutet.

Laut Zeugenaussagen soll der Täter in den Imbiss gekommen sein, die Waffe auf einen Tisch gelegt und zu dem späteren Opfer gesagt haben, er solle sich entweder selbst erschießen oder er würde dies tun. Anschließend schoss er - erst in den Bauch und dann in den Kopf des 23-Jährigen. Das Gericht erkannte als Mordmerkmal Heimtücke. Bei der Tat hatte der Mann zwei Promille im Blut. Da er aber an Alkohol gewöhnt sei, habe dies nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt, sagte der Sprecher.

Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft auch vorgeworfen worden, nach den Schüssen auf den 23-Jährigen auf mindestens einen Zeugen geschossen zu haben, der dem Opfer helfen wollte. Nach Auffassung der Anklage wollte er diesen Mann töten, um die Rettung des Opfers und die Aufklärung der Straftat zu verhindern. Das sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an und sprach den 29-Jährigen von diesem Tatvorwurf frei, wie der Sprecher sagte.

Nach den Schüssen in der Gaststätte ging der Täter zu einer nahe gelegenen Wohnung - und wollte dort nach Überzeugung des Gerichts zwei weitere Männer töten. An der Haustür schoss er einem damals 39-Jährigen in den Bauch. Das Opfer wurde schwer verletzt. Dem anderen Mann gelang es, den Täter festzuhalten und die Waffe abzunehmen. Er blieb unverletzt.

 

Mit dem Urteil folgte das Gericht in weiten Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Anders als die Anklagebehörde verlangt hatte, stellte es aber keine besondere Schwere der Schuld fest. Somit könne nach 15 Jahren Haft geprüft werden, ob die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde, sagte der Sprecher. Die Verteidigung hatte auf eine milde Freiheitsstrafe wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung plädiert. (dpa)


 

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