Trendgetränk: Matcha nur in Maßen trinken

| War noch was…? War noch was…?

Grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha («gemahlener Tee») hierzulande nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW (VZ) hin.

  • Damit bleibt für Käufer unklar, ob das verwendete Grüntee-Pulver tatsächlich den traditionellen, aufwendigen Herstellungsprozess mit Beschattung der Teepflanzen durchlaufen hat, der es vergleichsweise teuer macht.
  • Auch wie sich der hierzulande gekaufte Matcha-Tee von herkömmlichen Grüntee-Produkten abgrenzt, lässt sich nicht erkennen.

Matcha kann Aluminium enthalten

Wer zu Matcha-Latte, Matcha-Tee und Co. greift, sollte laut den Verbraucherschützern einen gründlichen Blick auf die Zutatenliste und die Zubereitungs- und Verzehrempfehlungen auf der Packung werfen.

  • Denn während die dem Grüntee-Pulver häufig nachgesagte gesundheitsfördernde Wirkung nicht nachgewiesen ist, können die verwendeten Teepflanzen je nach Anbaugebiet Aluminium aufnehmen.
  • Dieses Aluminium kann in hohen Mengen langfristig Nervensystem und Knochen schädigen.
  • Matcha-Pulver kann auch Blei enthalten, so die VZ. Das ist schädlich für die Nieren und das Herz-Kreislaufsystem.
  • Anders als bei herkömmlichen Tees wird das Matcha zudem nicht abfiltriert, sondern das Pulver verrührt oder schaumig geschlagen und vollständig mitgetrunken.
  • Manchmal steht auf einem Produkt auch groß Matcha drauf, drin sind aber nur kleine Mengen, haben die Verbraucherschützer festgestellt.

Dreimal Matcha am Tag ist genug - für Kinder weniger

Die Verbraucherschützer raten deshalb auch bei fehlendem Verzehrhinweis auf der Packung nicht öfter als dreimal am Tag und nicht mehr als jeweils ein Gramm eingerührtes Matcha-Grünteepulver pro Tasse zu trinken. 

Außerdem: Regelmäßig sollte man Produkte und Marken wechseln, um eine einseitige Schadstoffbelastung zu vermeiden. Und auch mal andere Getränke einschenken.

Für Kinder sind Produkte mit hoher Matcha-Konzentration nicht geeignet. Denn Matcha kann mehr Koffein als herkömmlicher Grüntee enthalten. Je nach Rezeptur kommen Matcha-Getränke sogar an den Koffeingehalt eines Espresso heran. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einem Brand in einer Mannheimer Gaststätte entdecken Feuerwehrleute eine tote Frau. Die Obduktion ergibt Hinweise auf massive Gewalt. Nun sitzt ein 25-Jähriger in Untersuchungshaft.

Siebenschläfer legen die Cafeteria Sport der Universität Regensburg seit Juli lahm. Auch Grundreinigungen und der Einsatz eines Kammerjägers haben laut Bild bislang keine Abhilfe geschaffen.

McDonald’s nimmt den McRib ab 28. Oktober 2026 aus seinem dauerhaften Angebot in Deutschland. Nach einer Unternehmensauskunft gegenüber den Stuttgarter Nachrichten bleibt eine spätere Rückkehr als Aktionsprodukt möglich.

Das Wellnesshotel Das Stemp in Niederbayern nutzt seine Tiefgarage als Zwischenspeicher für Poolwasser. Betreiber Herbert Stemp beziffert die jährliche Einsparung auf rund 6,5 Millionen Liter Frischwasser.

Nach dem Besuch eines Döner-Imbisses klagten plötzlich immer mehr Menschen in Oelde über Magen-Darm-Infekte. Auslöser waren aber laut den Behörden keine Lebensmittel, sondern ein ansteckendes Virus.

Der Kölner Sternekoch Daniel Gottschlich veröffentlicht gemeinsam mit seiner Band Peter Sinclair seine erste EP. Die „Post Holiday Depression EP“ umfasst die drei Songs „Better Days“, „The Middle“ und „Post Holiday Depression“.

Eine Umfrage im Auftrag von Holiday Inn zeigt, wie stark Kinder bereits in die Planung von Familienurlauben einbezogen werden. Besonders häufig entscheiden sie bei Aktivitäten, Ausflügen sowie beim Essen mit.

Döner als Wasser? Klingt schräg, wurde jetzt aber in einem Berliner Laden ausgeschenkt. Das Getränk ist ein Beispiel dafür, wie der Klassiker im Fladenbrot gerne anders interpretiert wird.

Der Vorfall liegt bereits fünf Jahre zurück. Der Schauspieler hatte eine Hotelrechnung nicht bezahlt. Das Verfahren vor einem Gericht in Österreich geht nun in die nächste Runde.

Zum Ende des 81. Prozesstages um die Entführung der Block-Kinder hat die Nachricht von der Festnahme des ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning wegen Spionageverdachts für Aufmerksamkeit gesorgt.