Glühwein mit Wasser? Geht gar nicht, so sieht es zumindest das Landgericht München I. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung verbot die 17. Kammer für Handelssachen einem Brauhaus, mit Bockbierwürze versetzte weinhaltige Getränke als Glühwein anzubieten. Der Grund: Ein zusätzlicher Wassergehalt von zwei Prozent, der über die Bockbierwürze ins Getränk gelangt. Das Gericht sah darin eine Irreführung der Verbraucher. Der Begriff Wein werde in unzulässiger Weise verwässert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.