Weil das Berliner Restaurant der „Alten Fasanerie“ die landesweiten 3G-ablehnt, zog ein Mitarbeiter offenbar einen geschmacklosen Holocaust-Vergleich. In einem Schreiben, das der Speisekarte beilag, hieß es, die Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln erinnern „zu stark an den Holocaust“, das berichtete zuerst der Tagesspiegel.
Laut dem Bericht, erklärte das Restaurant in dem Schreiben, dass man bis auf weiteres nur noch „geschlossene Veranstaltungen“ anbieten wolle. Man begründete die Entscheidung mit der 2G- oder 3G-Regel, die für Berliner Restaurants derzeit Pflicht ist. Genau diese Regel erinnere allerdings zu sehr an den Holocaust, so das Restaurant in dem Schreiben. Damals habe auch alles damit angefangen „dass Juden nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen durften“, hieß es dort weiter.
Gegenüber dem Tagesspiegel verteidigte ein Veranstaltungsleiter des Restaurants den Schritt, denn man sei gastronomisch nicht bereit, irgendeine Personengruppe auszugrenzen. „Das darf man auch nicht, das ist ein absolutes No-Go – und das hat mich persönlich sehr stark an die Geschichte erinnert, wo Juden anfänglich nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen durften und mit einem Davidstern gekennzeichnet wurden“, wird er in der Zeitung zitiert. Das Schreiben sei allerdings mittlerweile entfernt worden. Die eigene Meinung eines Mitarbeiters hatte "an der Stelle nichts zu suchen".
"Wir bedauern und kritisieren, dass der externe Pächter des Restaurants auf der „Alten Fasanerie“ Zusammenhänge zwischen den Coronamaßnahmen und der Shoah äußerte, wie der Tagesspiegel berichtete", schreibt der Elisabethstifts auf seiner Webseite, der das Restaurant verpachtet. "Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen verharmlosenden Aussagen dieser Art. Wir betonen, dass das Restaurant seit 2018 extern verpachtet ist und nicht zum Elisabethstift gehört."