Wegen 3G-Regeln: Berliner Restaurant zieht geschmacklosen Holocaust-Vergleich

| War noch was…? War noch was…?

Weil das Berliner Restaurant der „Alten Fasanerie“ die landesweiten 3G-ablehnt, zog ein Mitarbeiter offenbar einen geschmacklosen Holocaust-Vergleich. In einem Schreiben, das der Speisekarte beilag, hieß es, die Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln erinnern „zu stark an den Holocaust“, das berichtete zuerst der Tagesspiegel.

Laut dem Bericht, erklärte das Restaurant in dem Schreiben, dass man bis auf weiteres nur noch „geschlossene Veranstaltungen“ anbieten wolle. Man begründete die Entscheidung mit der 2G- oder 3G-Regel, die für Berliner Restaurants derzeit Pflicht ist. Genau diese Regel erinnere allerdings zu sehr an den Holocaust, so das Restaurant in dem Schreiben. Damals habe auch alles damit angefangen „dass Juden nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen durften“, hieß es dort weiter.

Gegenüber dem Tagesspiegel verteidigte ein Veranstaltungsleiter des Restaurants den Schritt, denn man sei gastronomisch nicht bereit, irgendeine Personengruppe auszugrenzen. „Das darf man auch nicht, das ist ein absolutes No-Go – und das hat mich persönlich sehr stark an die Geschichte erinnert, wo Juden anfänglich nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen durften und mit einem Davidstern gekennzeichnet wurden“, wird er in der Zeitung zitiert. Das Schreiben sei allerdings mittlerweile entfernt worden. Die eigene Meinung eines Mitarbeiters hatte "an der Stelle nichts zu suchen".

"Wir bedauern und kritisieren, dass der externe Pächter des Restaurants auf der „Alten Fasanerie“ Zusammenhänge zwischen den Coronamaßnahmen und der Shoah äußerte, wie der Tagesspiegel berichtete", schreibt der Elisabethstifts auf seiner Webseite, der das Restaurant verpachtet. "Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen verharmlosenden Aussagen dieser Art. Wir betonen, dass das Restaurant seit 2018 extern verpachtet ist und nicht zum Elisabethstift gehört."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der 70-jährige Don Gorske aus dem US-Bundesstaat Wisconsin hält einen bemerkenswerten Rekord. Seit 1999 ist er der offizielle „Big-Mac-König“ und hat in seinem Leben über 34.000 Big Macs gegessen – mehr als jeder andere Mensch auf der Welt. Das Guinness-Buch der Rekorde hat ihm diesen Titel bestätigt.

Die Polizei nimmt eine Frau fest, die mehrfach auf der Insel Usedom wegen Betruges in Erscheinung getreten sein soll. Gegen die 46-Jährige wurden in sieben Fällen Strafanzeige gestellt.

Nach der tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftung eines Hotelgastes auf Usedom haben Ermittler die Heizungsanlage in den Blick genommen. Demnach gab es Störungen. Die Schuldfrage ist bislang gänzlich offen.

Im Technikraum des Hilton-Hotel in Berlin-Mitte am Gendarmenmarkt ist Chlorgas ausgetreten - zwei Mitarbeiter erlitten dabei leichte Atemwegsverletzungen.

Vor 20 Jahren kochte Tim Mälzer erstmals im deutschen Fernsehen. Seitdem hat er vieles ausprobiert. Ob neue TV-Formate, Restaurants oder Kochbücher - nun kommt aber so langsam ein neues Thema auf.

Nach einem Notfall mit einem Todesopfer in einem Hotel auf Usedom liegt das Obduktionsergebnis vor: Kohlenmonoxid-Vergiftung. Ein technischer Sachverständiger für die Heizungstechnik im Hotel kommt am Montag.

Irrungen und Wirrungen gehören beim Thema Ernährung fast schon dazu. Obst sollte man mit Schale essen und Kaffee entzieht dem Körper Wasser. Diese und andere Ernährungsmythen kennen viele. Doch nicht an allen ist etwas dran.

Eine Reinigungskraft in einem Hotel in Milbertshofen machte vergangenes Wochenende eine außergewöhnliche Entdeckung. Während sie das Zimmer der Gäste reinigte, stieß sie auf rund 30 Kilogramm Marihuana. Die Frau rief umgehend die Polizei.

Mehr als jedem zweiten Österreicher ist die Art des Glases, aus dem man Bier trinkt, laut Studie zum aktuellen Bierkulturbericht wichtig. Bei den regelmäßigen Bierkonsumenten und der Generation 60 + sind es sogar noch mehr.

Wegen versuchten Mordes an einer Wirtin sind zwei junge Zechpreller in Österreich zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Geschworenen im Landgericht Graz sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten in einem asiatischen Lokal in Linz die Zeche geprellt und danach die Wirtin überfahren hatten.