Allgemeine Preiserhöhungen belasten Gastgewerbe

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Rostock (dpa/mv) - Trotz eines in den meisten Betrieben positiv verlaufenen Sommers muss das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern mit schwierigen Monaten rechnen. Es habe zwar in den vergangenen Monaten bereits die erwartbaren Preiserhöhungen gegeben, doch diese Mehreinnahmen seien durch die steigenden Energie- und Personalkosten aufgefressen worden, sagte der Präsident des DEHOGA MV, Lars Schwarz, der Deutschen Presse-Agentur. Diese Entwicklung komme in einer Zeit, in der die Probleme aus der sieben Monate langen Zwangsschließung mit weiter laufenden Kosten noch nicht bewältigt seien.

Die Branche sei sehr beunruhigt, da noch kein Ende der allgemeinen Teuerung abzusehen sei. «Wir stehen am Ende der Teuerungsspirale, sie trifft uns voll.» Dies werde als das hauptsächliche Hemmnis für eine weitere positive Entwicklung betrachtet. Alle Preissteigerungen bei Lebensmitteln müssten letztlich an die Kunden weitergegeben werden. Als ein weiteres Beispiel nannte Schwarz höhere Kosten für Geschirr und Besteck von derzeit bis zu 40 Prozent. Da die privaten Haushalte vor vergleichbaren Problemen stünden, sei absehbar, dass die Menschen seltener ausgehen werden.

Gleichzeitig sei die Gesellschaft noch ein gutes Stück davon entfernt, das Corona-Virus und die Pandemie als beherrschbar bezeichnen zu können. Trotzdem gebe es gute Zeichen, die beispielsweise an den steigenden Buchungen von Firmen-Weihnachtsfeiern ablesbar sind. Allerdings sei dies auch noch kein «sicheres Geschäft». Denn die Wirte müssten den Kunden sehr kulante Möglichkeiten zur Stornierung geben.

Bei den Zugangsregelungen zu den Restaurant und Gastwirtschaften stünden die Betreiber einer generellen 2G-Regelung sehr skeptisch gegenüber. Dies bedeute, dass nur die Zutritt erhalten, die eine vollständige Impfung vorweisen könnten oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind. «Wir sind die Gastgeber. Wir sind nicht die, die jemand aussperren», betonte Schwarz. Schon heute sei zu befürchten, dass die Gäste dauerhaft verloren gehen, die bei der 3G-Regelung einen aktuellen Negativ-Test vorweisen müssten. (dpa)


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