Analyse zeigt ungleiche Verteilung der Inflationsprämie

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Die Inflationsausgleichsprämie kam vor allem Beschäftigten mit langer Betriebszugehörigkeit, höherer beruflicher Qualifikation und höheren Einkommen zugute. Das zeigt die aktuelle DATEV-Analyse „Temporäre Hilfen, dauerhafte Probleme: Lehren aus der Inflationsausgleichsprämie“ (PDF). Die Untersuchung wertet aus, wie unterschiedlich Unternehmen die Möglichkeit steuerfreier Sonderzahlungen nutzten.

Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit erhielten häufiger Prämie

Bei Beschäftigten mit mehr als zehn Jahren Betriebszugehörigkeit lag die Empfängerquote bei 61,2 Prozent. Bei Arbeitnehmern, die erst seit bis zu sechs Monaten im Betrieb waren, betrug sie dagegen 31,3 Prozent. Auch bei der Höhe der ausgezahlten Beträge zeigten sich Unterschiede: Beschäftigte mit längerer Zugehörigkeit erhielten der Analyse zufolge nicht nur häufiger eine Prämie, sondern auch höhere Summen.

Nach beruflicher Qualifikation profitierten Fachkräfte, Spezialisten und Experten ebenfalls häufiger von der Sonderzahlung als Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. Die Inflationsausgleichsprämie erreichte damit nicht alle Beschäftigtengruppen in gleichem Umfang.

Kleine und mittlere Unternehmen zahlten häufiger als Kleinstbetriebe

Auch die Unternehmensgröße beeinflusste die Verbreitung der Sonderzahlung. Von den mittleren Unternehmen zahlten 78,4 Prozent eine Inflationsausgleichsprämie. Bei kleinen Unternehmen lag der Anteil bei 72,8 Prozent. Bei Kleinstunternehmen nutzten dagegen lediglich 42,9 Prozent die Möglichkeit zur Sonderzahlung.

Die DATEV-Analyse verweist auf unterschiedliche Voraussetzungen der Betriebe. Neben der Entlastung der Beschäftigten könnten auch die Bindung und Motivation der Mitarbeiter sowie der Bedarf an Fachkräften bei der Entscheidung für eine Prämie eine Rolle gespielt haben. Die geringere Quote bei Kleinstunternehmen lege zudem nahe, dass deren finanzielle Spielräume begrenzter gewesen seien.

DATEV stellt die Zielgenauigkeit pauschaler Hilfen infrage

DATEV-Geschäftsführer Robert Mayr sieht in den Ergebnissen Anlass, pauschale Entlastungsmaßnahmen kritischer zu bewerten. „Die Ergebnisse unserer Analyse sprechen für eine kritischere Bewertung pauschaler Entlastungsmaßnahmen“, erklärte Mayr. „Die begrenzte Zielgenauigkeit wirft die Frage auf, wie effizient die eingesetzten Mittel tatsächlich verwendet wurden.“

Die Inflationsausgleichsprämie sollte die Auswirkungen der starken Preissteigerungen der vergangenen Jahre abmildern. Unternehmen konnten ihren Beschäftigten die Sonderzahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und abgabenfrei gewähren. Die Zahlung war freiwillig.

Einmalzahlungen gleichen dauerhaft hohe Kosten nur begrenzt aus

Die Analyse verweist auf Grenzen solcher Entlastungsinstrumente. Steuerfreie Sonderzahlungen könnten kurzfristig helfen, Kaufkraftverluste abzufedern. Bei längerfristig hohen Energie- und Lebenshaltungskosten sei die Wirkung einmaliger Zahlungen jedoch begrenzt.

Für die Ausgestaltung künftiger Krisenhilfen sei deshalb entscheidend, welche Beschäftigtengruppen tatsächlich erreicht würden. Pauschale Maßnahmen führten nicht automatisch dazu, dass Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf am stärksten profitierten. Die DATEV-Analyse stellt damit die Frage nach der Zielgenauigkeit staatlicher Entlastungsinstrumente in den Mittelpunkt der Debatte.

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