Anspruch auf Krankengeld nur bei lückenloser Krankschreibung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer über eine längere Zeit wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss sich um eine lückenlose Krankschreibung kümmern. Erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen rechtzeitig entsprechende Bescheinigungen zu ihrer Arbeitsunfähigkeit aus ihrer Arztpraxis. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in einer Mitteilung hin.

Hintergrund: Bis zum Ende der sechsten Woche einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber weiter Lohn. Danach erhalten krankgeschriebene Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Der Anspruch darauf kann jedoch verfallen, sollte die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweisen, wie die Rechtsanwaltskammer erklärt.

Wann die Folgebescheinigung fällig wird

Wichtig zu wissen: Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie dürfen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit nicht rückwirkend bescheinigen. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss demnach spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine erneute Krankschreibung einholen. 

Der Samstag gilt in diesem Fall den Angaben der Rechtsanwaltskammer zufolge nicht als Werktag. Betroffene müssen also unter Umständen erst nach einem Wochenende oder Feiertag die Arztpraxis aufsuchen. Eine Rechtfertigung, dass ein Patient oder eine Patientin die strengen Regeln nicht gekannt habe, lassen Krankenkassen den Infos zufolge in der Regel nicht gelten. 

Eine telefonische Krankschreibung kommt für solche Fälle im Übrigen nicht infrage. Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung gilt nur für ein erstmaliges Attest bei leichten Erkrankungen und für maximal fünf Tage. Zudem müssen Betroffene der Arztpraxis bereits bekannt sein. Eine einmalige Folgebescheinigung ist telefonisch möglich, falls die ursprüngliche Krankschreibung in der Praxis erfolgt ist. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.