Anspruch auf Urlaubsersatzleistung auch nach Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch wer seinen Arbeitsvertrag vorzeitig und ohne wichtigen Grund kündigt, hat nach Einschätzung eines Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofes Anrecht auf Urlaubsersatzleistungen.

Das Grundrecht auf bezahlten Jahresurlaub umfasse auch den Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan am Donnerstag in Schlussanträgen zu einem laufenden Verfahren. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht demnach nationalen Regelungen entgegen, die eine Streichung von entsprechenden Ansprüchen ermöglichen.

Hintergrund des noch laufenden Verfahrens ist nach EuGH-Angaben ein Fall aus Österreich. Dort verlangt ein früherer Arbeitnehmer von einem Unternehmen eine Ersatzleistung für den Jahresurlaub, den er nicht vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verbraucht hatte.

Das Unternehmen lehnt dies unter Berufung auf das österreichische Urlaubsgesetz ab. Ein endgültiges Urteil des EuGH zu dem Fall wird in den kommenden Monaten erwartet. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Schon ein paar Infos zum Job genügen KI-Programmen wie ChatGPT, um binnen Sekunden ein ansprechendes Bewerbungsschreiben zu erstellen. Wie gehen Unternehmen damit um?

Im Jahr 2023 haben rund 479.900 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren zwar 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2022, aber noch immer sechs Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie.

Galeria-Investor Beetz ist zuversichtlich, den insolventen Warenhauskonzern wiederbeleben zu können. Die meisten Filalen sollen erhalten bleiben. Welche geschlossen werden, steht noch nicht fest.

Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Zwar verschwimmen hier die Grenzen zwischen Job und Privatleben oft. Wann dann die Unfallversicherung greift und wann nicht, zeigt ein exemplarischer Fall.

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren.

Es muss sich etwas ändern auf den Chefetagen: Die Führungskräfte, die heute über die Zukunft von Unternehmen entscheiden, sollen nicht einfach nur funktionieren. Sie müssen Vorbildfunktion repräsentieren. Kommunizieren statt regieren. Anpacken statt anpassen. Zuhören statt ständig senden. Doch die Entwicklung scheint gerade andersherum zu laufen. Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.