Anteil von Veganern und Vegetariern in Deutschland geringer als angenommen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Anteil an Veganern und Vegetariern in Deutschland ist laut einer Umfrage kleiner als manche wohl schätzen würden. Knapp vier Prozent der Befragten gaben beim Nationalen Ernährungsmonitoring an, sich vegetarisch zu ernähren – also auf Fleisch und Fisch zu verzichten. 

Gut ein Prozent bezeichnete seine Ernährung als vegan, wie das Max Rubner-Institut (MRI), das Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, in Karlsruhe weiter mitteilte. Wer vegan lebt, verzichtet auch auf alle anderen tierischen Produkte wie Milch, Eier oder Honig. 

Für das Nationale Ernährungsmonitoring wurden den Angaben nach im vergangenen Jahr von September bis November 3.155 deutschsprachige Personen im Alter von 18 bis 80 Jahren repräsentativ online befragt. Sie wurden unter anderem nach einer Selbsteinschätzung gefragt, wie sie sich aktuell ernähren. Dabei standen mehrere Antwortmöglichkeiten zur Auswahl.

Meiste Veganer aßen vor zehn Jahren noch Fleisch 

Knapp zwei Drittel der Befragten hätten dabei «Mischkost» angegeben, hieß es. Gut ein Viertel bezeichnete sich als «Flexitarier». Das würde laut MRI bedeuten, dass man maximal zweimal die Woche Fleisch isst. 

«Allerdings ergab die Auswertung dieser Daten und die der konsumierten Lebensmittel eine Diskrepanz», teilten die Fachleute mit. «Aus den Angaben zum Verzehr geht hervor, dass etwa 75 Prozent der Befragten häufiger als zweimal in der Woche Fleisch auf dem Teller haben.»

Betrachtet man die Dauer der Ernährungsform, ergebe sich ein Unterschied: «Etwa 80 Prozent aller Mischköstlerinnen und Mischköstler gaben an, diese Ernährungsform schon seit mindestens zehn Jahren zu praktizieren», heißt es in der Mitteilung. Dagegen lebten nur rund 20 Prozent der Veganerinnen und Veganer nach eigenen Angaben schon solange ohne Fleisch und Fisch beziehungsweise ganz ohne tierische Lebensmittel. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?