Arbeitsrecht: Keine Kündigung per Brief an Feiertagen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für das Ende der Kündigungsfrist oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld kann er eine Rolle spielen - oder für die Frage, bis wann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann: Der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung den betroffenen Arbeitnehmer wirksam erreicht hat.

Doch während gesetzlicher Feiertage oder an einem Sonntag muss deshalb niemand in den Briefkasten schauen. Darauf weist Jasmin Marzoll, Juristin im DGB Rechtsschutzbüro Ludwigshafen in einem Beitrag in der Zeitschrift «Recht so!» (Ausgabe 4/2023) des DGB Rechtsschutzes hin.

«Die an einem Sonntag in den Briefkasten geworfene Kündigung des Arbeitgebers gilt erst am darauffolgenden Montag als zugegangen», so Marzoll. Das gelte auch dann, wenn man sonntags arbeitet.

Bei gesetzlichen Feiertagen ist es dann der nächste Werktag, der als Tag des Zugangs zählt. Das kann auch ein Samstag sein.

Übrigens: Kündigungen als E-Mail-Anhang oder per Messenger wie Whatsapp, Threema oder Signal sind nicht wirksam. Eine Kündigung muss immer eigenhändig unterschrieben sein und den Beschäftigten im Original erreichen. Eine Kopie der Kündigung im Briefkasten wäre also ebenfalls nicht wirksam. Auch mündlich können Arbeitsverhältnisse nicht beendet werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.