Arbeitsschutz für kleine Betriebe: BGN-Kompetenzzentren erleichtern Einstieg

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen stellt viele kleine Betriebe in der Lebensmittelbranche vor organisatorische Hürden. Häufig fehlen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen oder Klarheit über die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) adressiert diese Probleme mit spezifischen Angeboten für Unternehmen in den Bereichen Gastronomie, Back- und Fleischereigewerbe sowie Lebensmittelherstellung.

Das Kompetenzzentrenmodell für Betriebe bis 20 Beschäftigte

Für Unternehmen mit einer Belegschaft von bis zu 20 Personen bietet die BGN das sogenannte Kompetenzzentrenmodell an. Dieses Modell dient als Alternative zur klassischen Betreuung durch externe Dienstleister. Im Kern steht die Qualifizierung der Unternehmer selbst: Durch Online-Schulungen oder Fernlehrgänge erwerben diese die notwendige Kompetenz, um den spezifischen Beratungsbedarf im eigenen Betrieb einzuschätzen.

Nach Abschluss dieser Qualifizierungsmaßnahme können die Betriebe die Unterstützung durch Fachleute der Kompetenzzentren in Anspruch nehmen. Diese Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist für die Mitglieder kostenfrei. Ziel des Modells ist eine praxisnahe und kosteneffiziente Organisation des Arbeitsschutzes, ohne dass zusätzliche Honorare für externe Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärzte anfallen.

Digitale Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Pflichten ist die Gefährdungsbeurteilung. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, stellt die BGN ein digitales Werkzeug im eigenen Extranet zur Verfügung. Diese Anwendung ermöglicht es Betrieben, die erforderliche Dokumentation rechtssicher und ortsunabhängig via Laptop, Tablet oder Smartphone zu erstellen. Damit soll der Einstieg in die systematische Erfassung von Arbeitsrisiken erleichtert und die Einhaltung gesetzlicher Standards sichergestellt werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?