Arbeitsunfall? Frostschutz-Matte anbringen gehört nicht zum Arbeitsweg

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Weg zum Job, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall - und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch wird der Arbeitsweg unterbrochen, kann die Sache anders aussehen. Das zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

Das Gericht urteilte im konkreten Fall einer Arbeitnehmerin, die sich beim Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung auf der Autoscheibe verletzte. Die Frau hatte ihr Auto auf einem Parkplatz wenige hundert Meter entfernt von ihrer Arbeitsstelle abgestellt, um den Weg zu Fuß fortzusetzen.

Vorher ging sie jedoch um das Auto herum, um die Abdeckmatte an der Frontscheibe ihres Wagens anzubringen. Dabei knickte sie um und brach sich das Sprunggelenk. Die zuständige Unfallkasse weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Keine Verrichtung im Vorbeigehen

Zu Recht, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Das vorsorgliche Abdecken einer Autoscheibe nach dem Abstellen des Autos würde allein der Vorbereitung einer späteren Fahrt dienen. Es habe sich auch nicht um eine für den Versicherungsschutz unschädliche private Verrichtung «im Vorbeigehen» gehandelt, da das Abdecken der Scheibe eine ganz vom Weg unabhängige Verrichtung erfordere.

Daher läge eine deutliche Unterbrechung des Arbeitsweges aus außerbetrieblichen Gründen vor, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?