Aufhebungsvertrag: Wie hoch muss die Abfindung ausfallen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Aufhebungsvertrag soll Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und ohne Kündigung beenden. Häufig gehört dazu auch, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf eine Abfindung einigen. Aber wie hoch fällt die eigentlich aus?

Wichtig: Grundsätzlich ist eine Abfindung eine freiwillige Leistung, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis sieht es aber oft anders aus. Es gebe «Kaum ein Auflösungsvertrag, der abgeschlossen wird ohne Abfindung», so Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Podcast der Fachzeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht». 

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit

Zur Höhe der Abfindung müssen beide Seiten jedoch verhandeln, es gebe dazu «keinerlei gesetzliche Vorgaben», sagt der Rechtsexperte. Häufig wird jedoch Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz als Handreichung ins Feld geführt. «Da findet man die berühmte Formel von den 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit», so Jan Tibor Lelley. Konkret heißt es dort: «Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.»

Zwar bezieht sich diese Vorgabe zur Abfindung nur auf den Fall einer betriebsbedingten Kündigung, wird für Auflösungsverträge aber dennoch zumindest als Ausgangsformel oftmals herangezogen. Wie hoch die Abfindung letztlich im Detail ausfällt, ist aber immer Verhandlungssache und kann auch abhängig davon sein, wie dringend ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter loswerden will - und wie gut dessen Chancen im Falle einer Kündigungsschutzklage stehen.

Abfindung kann Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen

Für Beschäftigte wichtig: Eine Abfindung kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen. So ruhe der Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Beispiel, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde - selbst wenn keine Sperrzeit vorliegt, wie die Arbeitskammer des Saarlandes erläutert. In einem solchen Fall erhalten Betroffene bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, die für den Arbeitgeber gegolten hätte, kein Arbeitslosengeld - längstens aber für ein Jahr und nur so lange, bis die Abfindung durch Anrechnung als verbraucht gilt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?

 

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.