Bezahlt oder unbezahlt: Gibt es bei der Hochzeit Sonderurlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Hochzeit ist für die meisten ein besonderes Ereignis. Wer nicht ohnehin am Wochenende heiratet und frei hat, stellt sich die Frage: Bekomme ich zur Hochzeit Sonderurlaub?

«Zunächst sollte man prüfen, ob ein Anspruch nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren Tarifvertrag besteht», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Wenn ja, gelten diese Regeln.

Das Ganze werde wie ein zusätzlicher Urlaubstag gehandhabt und entsprechend bezahlt. Heißt konkret: Ein Tag Sonderurlaub geht nicht vom regulären Urlaubsanspruch ab.

Sonderurlaub mit Führungskraft absprechen

Wo es eine solche ausdrückliche Regelung nicht gibt, kommt der Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch ins Spiel. Im Grunde steht dort: Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aus persönlichen Gründen vorübergehend daran gehindert ist, die Arbeit auszuüben, bekommt er oder sie trotzdem für die Ausfallzeit seine Vergütung.

Laut Bredereck können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch für ihre Hochzeit auf den Paragrafen berufen und einen Tag Sonderurlaub fordern. «Allerdings kann diese Regelung möglicherweise im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein», so der Fachanwalt. Bredereck rät in diesem Fall, immer im Einvernehmen mit dem oder der Vorgesetzten zu verfahren.

Sonderurlaub muss genehmigt werden

Grundsätzlich gilt: Auch Sonderurlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber bewilligt werden. Wie die Stiftung Warentest rät, sollte man beim Antrag den Termin etwa beim Standesamt nachweisen.

Laut Stiftung Warentest wird Sonderurlaub meist auch für die Hochzeit der Kinder, eines Elternteils oder die Goldene Hochzeit der Eltern gewährt. Das Brautpaar müsse allerdings zu den nahen Angehörigen zählen. Bei Cousin oder Tante sei das schon nicht mehr der Fall.

Übrigens: Sollte der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub ablehnen, muss er das begründen. Beschäftigten bleibt dann aber immer noch die Möglichkeit, regulären oder unbezahlten Urlaub zu beantragen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?