Bis wann muss ein Dienstplan erstellt sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Frühschicht, Spätschicht, Wochenenddienst? Für Beschäftigte, die in einem Schichtsystem arbeiten, ist der Blick auf den Dienstplan gang und gäbe. Schließlich legt er fest, wann sie jeweils arbeiten müssen. Doch wie lange im Voraus muss dieser eigentlich erstellt werden?

Die Sache ist kompliziert. Denn: «Für die Erstellung von Dienstplänen gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Ausgangsbasis für deren Erstellung sei das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach Paragraf 106 Gewerbeordnung. Dieses muss der Arbeitgeber nach billigem Ermessen ausüben.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts heißt das Bredereck zufolge: Der Arbeitgeber muss auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen - soweit dem keine betrieblichen Gründe oder berechtigten Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. «Dem entspricht nur ein frühzeitig und verlässlich erstellter Dienstplan», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Im Einzelfall bleibt hier aber vieles unklar.»

 

Info muss spätestens vier Tage vorher kommen

Zwar gibt es keine klare gesetzliche Frist, bis wann ein Dienstplan erstellt sein muss. Spätestens vier Tage vor ihrem jeweiligen Dienst müssen Arbeitnehmer aber über diesen informiert werden. Diese Frist leite die Rechtsprechung aus Paragraf 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz her, so Bredereck.

Sind Änderungen am Dienstplan notwendig, müssten diese vom Arbeitgeber ebenfalls vier Tage vor dem jeweiligen Dienst angekündigt werden. Nur in dringenden Fällen könne der Arbeitgeber davon abweichen. «Das gilt zum Beispiel, wenn plötzlich und unvorhersehbar andere Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen», erklärt der Fachanwalt.

Übrigens: Haben Arbeitnehmer mit Blick auf den Dienstplan Änderungswünsche, sollten sie dem Arbeitgeber diese im Rahmen der hierfür betrieblich vorgesehenen Fristen mitteilen, rät Alexander Bredereck. Und zwar im eigenen Interesse am besten so früh wie möglich. Gesetzliche Vorgaben beziehungsweise Fristen hierfür gibt es allerdings nicht. Grundsätzlich gilt: Ein auf dem üblichen Weg bekannt gegebener Dienstplan ist für beide Seiten verbindlich. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer.