Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm, bekannt als „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit dieser Unternehmen zu verbessern.
Förderung gilt explizit für Gastronomie und Hotellerie
Das Programm richtet sich branchenübergreifend an KMU. Die Förderfähigkeit erstreckt sich dabei explizit auf Unternehmen aus dem Gastgewerbe.
Dies wird durch einen Auszug aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) belegt, der auf der Website der INTERHOGA veröffentlicht ist. Demnach sind unter anderem folgende Bereiche antragsberechtigt.
Die INTERHOGA fungiert dabei als Leitstelle für das Gastgewerbe und prüft die eingereichten Anträge, bevor diese an das BAFA weitergeleitet werden.
Fokus auf strategische und zukunftsorientierte Themen
Die Förderrichtlinie ermöglicht es Unternehmen, qualifizierte Beraterinnen und Berater für ein breites Spektrum an Themen zu konsultieren. Dies umfasst alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Darüber hinaus liegt ein besonderer Fokus auf Beratungen zu zukunftsorientierten und gesellschaftlich relevanten Themen: wie Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung undund ökologische Nachhaltigkeit.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss und zeitliche Begrenzung
Die Kosten, die den Unternehmen durch die Inanspruchnahme dieser Beratungsleistungen entstehen, werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss des Förderprogramms reduziert.
Das Programm sieht eine klare zeitliche Begrenzung vor: Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 2026 können Unternehmen insgesamt fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Dabei ist die Anzahl auf maximal zwei Beratungen pro Jahr beschränkt.
Detaillierte Informationen und die offiziellen Bestimmungen auf der auf der Website der Interhoga und auf der auf der BAFA-Website.












