Als Kellner im Restaurant oder Verkäufer in einem Bekleidungsladen - für manche Jobs schreibt der Chef Dienstkleidung vor. Ob er das darf, hängt davon ab, ob er ein sogenanntes berechtigtes Interesse hat, wie der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds auf seiner Webseite erklärt.
Ein solches Interesse liegt laut DGB Rechtsschutz zum Beispiel vor, wenn sich ein Restaurantbesitzer wünscht, dass seine Angestellten im Service einheitlich auftreten. Das trage auch zur Wiedererkennung für den Arbeitgeber bei. Derartige Kleidung darf aber nicht gegen die guten Sitten verstoßen, etwa mit einem sexistischem Aufdruck.
Das Tragen von Schutzkleidung ist Pflicht
Handelt es sich um Schutzkleidung, die per Gesetz vorgegeben ist, ist der Fall eindeutig. Für die Arbeit auf der Baustelle etwa können ein Helm, Sicherheitsschuhe oder Schutzbrille nötig sein. Die müssen Arbeitnehmer dann auch tragen. Wer sich weigert, riskiert er eine Abmahnung. Anschaffung und Reinigung zahlt der Arbeitgeber.
Das gilt auch für Arbeitskleidung, die nicht aus Sicherheitskriterien vorgeschrieben wird: Wenn der Chef bestimmte Kleidung anordnet, trägt er laut DGB Rechtschutz auch die Anschaffungskosten. Individuelle Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich. Steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Verdienst, kann eine solche Regelung jedoch unwirksam sein. (dpa)