Corona-Hilfen laufen noch nicht rund

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bund und Länder haben im Laufe der Corona-Pandemie eine Vielzahl von Hilfsprogrammen für die Wirtschaft aufgelegt – doch bei der Antragstellung hapert es häufig. So geben fast zwei Drittel (62 Prozent) der Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland an, dass sie wegen Corona mindestens eine Form von staatlicher Hilfe beantragt haben, wie zum Beispiel Soforthilfe-Kredite oder vereinfachtes Kurzarbeitergeld.

Aber nur jedes Zweite von ihnen (52 Prozent) gibt an, insgesamt mit dem Prozess der Beantragung zufrieden gewesen zu sein. 92 Prozent beklagen, dass es bei der Antragstellung technische Probleme wie eine zeitweise Nichterreichbarkeit der Website gegeben habe. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 605 Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern aller Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

„Die Corona-Pandemie hat uns die Defizite der vergangenen Jahre und Jahrzehnte bei der Digitalisierung deutlich vor Augen geführt. Gerade in der Verwaltung dominieren vielerorts auch 2020 noch analoge Prozesse“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Wenn die Politik jetzt die Digitalisierung vorantreiben will, muss das insbesondere heißen: Ämter und Behörden wirklich digital aufstellen und zu Vorreitern der Digitalisierung machen.“

Zumindest berichtet die Hälfte der Unternehmen (51 Prozent), die Corona-Hilfen beantragt haben, dass die Antragstellung ausschließlich digital abgewickelt werden konnte. Ein weiteres Viertel (28 Prozent) konnte den Antrag größtenteils digital stellen, 13 Prozent teilweise und 4 Prozent sogar nur geringfügig digital. 4 Prozent machten keine Angaben. Dabei kritisieren drei Viertel (74 Prozent) eine zeitaufwendige Antragstellung, nur 25 Prozent fanden den Prozess einfach. Und nur jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) sagt, die Hilfen seien schnell angekommen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?