Covid-19: Welche Regeln gelten im Betrieb?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nachdem mehr und mehr Fälle von Covid-19-Infektionen in Deutschland und Europa bekannt werden, müssen auch Unternehmen reagieren. Welche Regeln gelten hier für Arbeitnehmer? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Können Arbeitnehmer aus Angst vor dem Virus von zu Hause aus arbeiten?

Wer Angst hat, sich am Arbeitsplatz oder außerhalb der eigenen vier Wände anzustecken, kann als Arbeitnehmer nicht einfach zuhause bleiben. Das gilt nur für Personen, die tatsächlich arbeitsunfähig sind, erklärt der DGB Rechtsschutz.

Wenn im Betrieb aber die Arbeit im Homeoffice ohnehin üblich ist, kann das in Absprache mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Wo eine solche Möglichkeit bisher nicht besteht, kann man dennoch zu Hause arbeiten, wenn in derselben Stadt oder im selben Landkreis Infektionsfälle aufgetreten sind. Das erklärt Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen in einem Interview mit dem Bund-Verlag.

Das gelte aber nur dann, wenn die Arbeit zu mindestens 80 Prozent von zu Hause aus erledigt werden kann und Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz möglich sind.

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter auf Verdacht nach Hause schicken?

Ist ein Arbeitgeber der Ansicht, dass ein Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig ist, kann er die Person nach Hause schicken, erklärt der DGB Rechtsschutz. Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, sei aber nicht rechtens. Auch kann der Arbeitgeber nicht einfach anordnen, dass ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben und etwa Überstunden abbauen soll. Das ist nur mit der Einwilligung des Mitarbeiters möglich.

Bestehen Regeln zur Arbeit im Homeoffice, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Rahmen der getroffenen Abmachungen ins Homeoffice schicken, und sie von dort aus arbeiten lassen.

Bekommen Arbeitnehmer weiter Geld, wenn der Betrieb schließt?

Schließt ein Betrieb aus eigener Entscheidung heraus, muss der Arbeitgeber auch das Entgelt für seine Mitarbeiter weiterzahlen. Gleiches gilt, wenn eine Behörde ein Unternehmen schließt. Arbeitnehmer behalten ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten können, heißt es beim DGB Rechtsschutz.

Muss der Arbeitgeber Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verletzungs- und Erkrankungsrisiken im Betrieb so gering wie möglich sind, heißt es beim DGB Rechtsschutz. Zu den erforderlichen Maßnahmen hierfür kann es auch zählen, dass der Arbeitgeber Desinfektionsmittel bereitstellt. Welche Schritte ein Betrieb unternehmen sollte, hänge aber immer von den Faktoren dort ab - zum Beispiel, ob die Mitarbeitenden Kundenkontakt haben oder nicht.

Wie sieht es mit weiteren Maßnahmen aus?

Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiter über Risiken und Möglichkeiten aufzuklären. Dazu gehört es dann beispielsweise, Informationen zur Husten- und Niesetikette bereitzustellen und Regeln für den Umgang miteinander festzulegen, wie die IHK für München und Oberbayern erklärt. Atemschutzmasken, Handschuhe oder sonstige Schutzausrüstung könne ebenfalls unter Umständen zu zumutbaren Maßnahmen gehören - das hängt aber vom Betrieb ab.

Wie muss der Arbeitgeber reagieren, wenn ein Fall im Betrieb auftritt?

Zeigt ein Mitarbeiter Symptome von Covid-19, ist das zuständige Gesundheitsamt der erste Ansprechpartner für Betriebe, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erklärt. Das Gesundheitsamt ist dann für den Meldeweg zuständig und prüft, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind. Außerdem informiert die Behörde, wie sich Arbeitgeber weiter zu verhalten haben.

Hat ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz entsprechende Symptome, sollten Arbeitgeber ihn nach Hause oder zum Arzt schicken, damit geklärt wird, ob es sich wirklich um das Corona-Virus handelt, empfiehlt die IHK für München und Oberbayern.

Bekommen Arbeitnehmer in Quarantäne weiter ihr Gehalt?

Wer krank ist und zuhause bleiben muss, bekommt weiterhin sein Gehalt gezahlt - auch bei Covid-19 gelten die gleichen Regeln wie sonst im Krankheitsfall.

Wer dagegen nicht krank ist, aber trotzdem einer Quarantäne-Anordnung unterliegt, hat laut Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch in Höhe des Verdienstausfalls. Die Entschädigungsleistung hat der Arbeitgeber zu zahlen, der sie sich von der Behörde erstatten lassen kann. Betriebe müssen diese Entschädigung laut Informationen der IHK für München und Oberbayern binnen drei Monaten beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen.

Wie sehen die Regeln zu Dienstreisen aus?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, Dienstreisen anzutreten. Angst, sich anzustecken, ist laut DGB Rechtsschutz noch kein Grund, eine Dienstreise zu verweigern.

Gibt es jedoch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts, müssen Arbeitnehmer nicht aus dienstlichen Gründen in das entsprechende Land reisen. Für China dürfte aufgrund der geltenden Reisewarnungen und weitreichenden Einschränkungen eine Anordnung zur Dienstreise wohl nicht mehr billigem Ermessen entsprechen, erklärt die IHK für München und Oberbayern in ihrem Ratgeber.

Für Länder wie Italien sei jeweils der Einzelfall zu betrachten. Eine Dienstreise in abgeriegelte Gebiete sei sinnlos, weshalb Arbeitnehmer sich hier verweigern können, heißt es beim Bund-Verlag. Für andere Regionen in Italien ist auch die Dringlichkeit des einzelnen Auftrags ein entscheidender Faktor, erklärt die IHK für München und Oberbayern - ebenso wie die gesundheitliche Gefährdung für den Mitarbeiter. Grundsätzlich sei es ratsam, sich mit den jeweiligen Mitarbeitern abzusprechen und eine Lösung zu finden, die für alle verträglich ist.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Regionales Bier dominiert die Vorlieben der österreichischen Konsumenten. Der neue Bierkulturbericht der Brau Union zeigt außerdem, wie verbreitet alkoholfreies Bier ist und welche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen.

Der weltweite Wellnessmarkt erreicht laut McKinsey ein Volumen von 2,7 Billionen US-Dollar. Eine neue Studie zeigt, wie sich Gesundheitsbewusstsein, Ernährungsgewohnheiten und die Nutzung Künstlicher Intelligenz verändern. Auch ältere Verbraucher beschäftigen sich zunehmend mit Wellness.

Wer eine Gehaltserhöhung erreichen möchte, sollte gut vorbereitet ins Gespräch mit dem Arbeitgeber gehen. Entscheidend sind die eigene Verhandlungsposition, überzeugende Argumente und ein souveränes Auftreten. Zwei Experten erklären, worauf es ankommt und welche Fehler Arbeitnehmer vermeiden sollten.

Seit der Hochphase der Corona-Pandemie hat mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Homeoffice-Möglichkeiten zurückgefahren. Dennoch sehen sie im mobilen Arbeiten spürbare Vorteile, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Gastronomie und Beherbergung haben laut Statistischem Bundesamt die niedrigsten Arbeitskosten aller untersuchten Wirtschaftszweige. Die Arbeitskostenerhebung 2024 zeigt zudem erhebliche regionale Unterschiede und mehr als doppelt so hohe Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie 2008.

Im Gastgewerbe ist der Anteil von Beschäftigten in Führungspositionen höher als in jeder anderen Branche. 2025 lag er bei 11,5 Prozent. Bundesweit waren es lediglich 4,4 Prozent aller Erwerbstätigen.

Die Arbeitslosigkeit ist im Oktober niedriger als im Vormonat, aber auch höher als im Vorjahr. Regional ist die Arbeitslosigkeit weiterhin im Bundesland Bremen am höchsten. Auch die Lage auf dem Ausbildungsmarkt bleibt angespannt.

Die Säure macht Essig zum «Haltbarkeitsprofi», sagt Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Trotzdem kann er kippen – woran Sie das erkennen und was dann noch hilft.

Mehr und mehr Unternehmen werden zu Sanierungsfällen. Der Kreditversicherer Allianz Trade rechnet dieses und nächstes Jahr mit nahezu je 26.000 Fällen. Besonders betroffen ist auch das Gastgewerbe.

Das Gastgewerbe verzeichnete 2025 rund 20.000 Unternehmensgründungen. Das waren 20,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig nahm aber auch die Zahl der Schließungen in der Branche deutlich zu.