Darf der Arbeitgeber Alkohol ausschenken?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob kurz vorm Wochenende, um auf einen Erfolg oder den Geburtstag von Kollegen anzustoßen - oder einfach so: Wenn der Chef eine Runde Bier schmeißt, ist dagegen nichts einzuwenden, oder?

«Grundsätzlich darf der Chef seinen Mitarbeitern Alkohol anbieten», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Unter einer Bedingung: Dass er seiner Fürsorgepflicht weiter nachkommt. «Das kann zum Problem werden, wenn eine besondere Gesundheitsgefahr besteht», so Schipp. Also: Wenn auf Leitern oder Gerüsten auf dem Bau gearbeitet wird, etwa. Hier ist Balance gefragt und die verträgt sich bekanntlich schlecht mit Alkohol.

Ein No-Go ist der Konsum von Alkohol natürlich bei gesetzlichen Alkoholverboten, wie es sie bei Kraftfahrern oder Piloten gibt. Eine Grauzone stellt dar, wenn ein bekannt Alkoholkranker unter der Belegschaft ist. Hier könne man, auch wenn eine gewisse Eigenverantwortung gelte, argumentieren, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?