Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen streichen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Man tritt eine neue Stelle in einem Unternehmen an und erhält einen Dienstwagen, der auch für private Fahrten genutzt werden darf. Nach einiger Zeit fordert der oder die Vorgesetzte unerwartet die Rückgabe des Fahrzeugs. Ist das zulässig?

Ein Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, ist genauso ein Teil der Vergütung wie die Festvergütung oder die variable Vergütung. «Deswegen darf der Arbeitgeber diesen Dienstwagen in der Regel nicht wegnehmen», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. 

Es gibt jedoch Ausnahmen: 

Vertragliche Regelungen: Der Arbeitsvertrag oder die Dienstwagenvereinbarung legt die Voraussetzungen fest, unter denen der Arbeitgeber die Rücknahme des Wagens verlangen kann. Ein Beispiel hierfür wäre laut Meyer eine über sechs Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine wirksame Versetzung eines Außendienstmitarbeiters auf eine Tätigkeit im Innendienst ohne Reisetätigkeiten.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Nach einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Dienstwagen ebenfalls zurückfordern, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Auch hier ist jedoch eine entsprechende vertragliche Regelung notwendig, die den Arbeitgeber berechtigt, den Wagen sofort nach Ausspruch der Kündigung herauszuverlangen, so Meyer.

Keine Regelungen zum Dienstwagen im Vertrag? 

Enthält der Arbeitsvertrag jedoch keine speziellen Regelungen zur vorzeitigen Rückgabe des Dienstwagens, dann sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berechtigt, ihren Dienstwagen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, auch während einer eventuellen Freistellungsphase, weiterhin zu nutzen.

Fordert der Arbeitgeber den Dienstwagen unberechtigt zurück und gibt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin das Firmenfahrzeug vorzeitig ab, kann er laut Meyer Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz entspricht in der Regel dem Betrag, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung des Wagens versteuern musste.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.