Das eigene Arbeitszeugnis schreiben - ist das erlaubt?

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Bei einem Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber in der Ausstellungspflicht. «Er hat das Zeugnis auszustellen und kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, selbst eines zu entwerfen», sagt Beatrice Zeiger. Die Juristin leitet die Abteilung Beratung bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Selbst schreiben: Kann statt Muss

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also nicht verpflichtet, darauf einzugehen, wenn Vorgesetzte um einen vorformulierten Entwurf des Arbeitszeugnisses bitten. «Sie können auch sagen: 'Nein, ich kenne mich damit nicht gut genug aus. Es ist Ihre Pflicht, mir das Zeugnis zu erstellen'», so Zeiger. 

Andererseits kann es auch von Vorteil sein, selbst Einfluss auf das zu nehmen, was im Zeugnis steht. Wer sich zutraue, selbst sein Zeugnis zu verfassen und dann an Chef oder Chefin weiterzuleiten, könne das durchaus tun, sagt die Juristin. Allerdings nur mit fachlichem Gegencheck, so ihr Rat.

Musterzeugnisse reichen nicht

Zwar gibt es im Netz etliche Musterzeugnisse. Beatrice Zeiger rät jedoch davon ab, sich dort ungefiltert zu bedienen. «Oft ist das eine Aneinanderreihung von Formulierungen, die Arbeitgeber, bei denen man sich damit bewirbt, aufhorchen lassen», sagt sie. «Das ist meist nicht flüssig geschrieben, sondern wirkt sehr gewollt.» Auch eine um Rat gefragte KI bedient sich letztlich nur an diesen Vorlagen.

Die Juristin empfiehlt, ein selbst geschriebenes Zeugnis auf jeden Fall noch einmal von Fachleuten durchsehen zu lassen. Also je nach Bundesland von der Arbeitskammer, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt. Nur so umgehe man Fallstricke wie Formulierungen mit festen Bedeutungen oder ungewollte Auslassungen.

Kein Bewerben ohne Arbeitszeugnis

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Menschen, die den Job verlassen, in jedem Fall. Auf solch ein «qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis» sollten sie auch bestehen, sagt die Juristin. Denn nach wie vor sei ein Arbeitszeugnis für eine Bewerbung extrem wichtig - fehle es, falle das nachteilig auf.

Wichtig: Beim Arbeitszeugnis besteht eine Holschuld. Sprich: Arbeitnehmende müssen es sich beim Arbeitgeber abholen. Seit Beginn dieses Jahres gilt allerdings: Man kann Chef oder Chefin auch bitten, das Dokument elektronisch zu schicken. (dpa)


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