Dauerstreitthema: Die Urlaubsplanung konfliktfrei regeln

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer darf wann wegfahren und wie lange? Die Urlaubsplanung ist in vielen Betrieben Jahr für Jahr ein Streitthema. In Corona-Zeiten verschärft sich das Problem noch einmal. Viele Arbeitnehmer wollen erst einmal abwarten, werden aber gezwungen, bereits bewilligte Urlaube auch anzutreten.

Anderswo waren Sonderschichten angesagt und bei manchen Beschäftigten häufen sich die Urlaubstage. Inzwischen drängeln Personalabteilung und Vorgesetzte nun, dass bitte alle ihre Urlaubsanträge einreichen - damit nichts verfällt. Gleichzeitig droht die Gefahr eines Urlaubsstaus. Aber welche Regeln gelten nun?

Bewilligter Urlaub muss angetreten werden

Fakt ist: Bereits bewilligten Urlaub müssen Beschäftigte antreten. Es gibt kein Recht, den Urlaub zurückzugeben, etwa, weil eine geplante Auslandsreise pandemiebedingt nicht stattfinden kann. «Zwar ist es nachvollziehbar, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub unbeeinträchtigt von Corona antreten wollen, sie müssen aber die Belange des Betriebs berücksichtigen», sagt Roland Wolf, Experte für Arbeits- und Tarifrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin.

Die fehlende Reisemöglichkeit ändert nichts am Erholungswert des Urlaubs. «Das Risiko, dass der Urlaub gestört wird, liegt auf Arbeitnehmerseite», erklärt Daniel Stach von der Verdi Bundesverwaltung.

In Sonderfällen kann Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden

Im Regelfall sollte der Urlaub eines Arbeitnehmers bis zum Ende des Jahres beantragt, bewilligt und möglichst angetreten sein. Kann der Urlaub indes aus betrieblichen Gründen nicht angetreten werden - zum Beispiel, weil Sonderschichten anstehen - können Betroffene mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie den Urlaub auf das Folgejahr übertragen und bis zum 31. März nehmen.

«Angesichts der krisenbedingten Sondersituation ist es auch denkbar, den Übertragungszeitraum über den 31. März hinaus zu verlängern», so Stach von Verdi. Das könnte entsprechend in einer betrieblichen oder tarifvertraglichen Vereinbarung festgehalten sein.

Abstimmung harmonisieren: Für alle sichtbarer Urlaubsplan

Im Idealfall stimmen Beschäftigte zunächst untereinander und dann mit Vorgesetzten Urlaubszeiten ab. «Wichtig ist, offen miteinander zu kommunizieren», betont Wolf. Doch nicht immer läuft dies reibungslos, da nicht selten Urlaubswünsche mehrerer Beschäftigter miteinander kollidieren und aus betrieblichen Gründen nicht alle Wünsche umsetzbar sind.

Das führt zu Konflikten. «Die Abstimmung im Team kann harmonischer erfolgen, wenn es einen für das gesamte Team sichtbaren Urlaubsplan gibt», so Stach. Ein solcher Plan könnte die Abwesenheit einzelner Teammitarbeiter kalendarisch darstellen.

Beschäftigte mit Kindern haben Vorrang

Wenn Urlaubswünsche von mehreren kollidieren und aus betrieblichen Gründen nicht alle Wünsche umsetzbar sind, ist es Sache des Arbeitgebers, die berechtigten Interessen im Einzelfall abzuwägen. Gibt es auf diesem Weg keine Einigung, können sich Beschäftigte gegebenenfalls an den Betriebs- oder Personalrat wenden.

Ausschlaggebend bei der Entscheidung, wer wann Urlaub bekommt, sind meist soziale Gründe. Ein Kriterium ist etwa, ob ein Beschäftigter mit seinen schulpflichtigen Kindern verreisen will und dafür nur die Schulferien in Frage kommen. «In dem Fall kann es sein, dass der Kollege ohne schulpflichtige Kinder das Nachsehen hat», erklärt Stach.

Wie sehr braucht ein Mitarbeiter die Erholung?

Weitere Faktoren bei der Entscheidung, welcher Arbeitnehmer wann Urlaub bekommt, können etwa Rücksicht auf den Urlaub berufstätiger Lebenspartner, Alter und Betriebszugehörigkeit, erster Urlaub im Kalenderjahr oder Erholungsbedürftigkeit nach intensiver Arbeitsphase sein. «Besonders dem letzten Kriterium könnte durch Corona eine höhere Bedeutung zukommen», erklärt Stach.

Apropos Corona: «Gerade in Zeiten der Krise geht es nicht darum, dass Arbeitnehmer sich einseitig mit ihren Wünschen durchsetzen», betont Wolf. Vielmehr gehe es darum, den Betrieb in seiner Existenz zu unterstützen, damit er auch künftig noch Arbeitsplätze anbieten kann.

Urlaubstage auf dem Langzeitkonto ansparen

Urlaubstage können übrigens in einigen, aber nicht in allen Branchen in ein sogenanntes Zeitwertkonto umgewidmet werden. «Das geht allerdings nur bei dem sogenannten übergesetzlichen Urlaub», so Wolf. Hierbei handelt es sich um Urlaub, den der Arbeitgeber in einer Einzelvereinbarung, aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder aufgrund von Tarifverträgen zusagt.

In ein solches Zeitwertkonto, das umgangssprachlich auch Langzeitkonto heißt, können Beschäftigte neben Arbeitszeit und Entgelt eben auch Urlaub einstellen, um diesen für eine spätere längere Freistellung - etwa zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder wegen eines Sabbaticals - zu nutzen.

Stress verhindern: Frühzeitige Planung und offene Kommunikation

Streit gibt es zudem nicht selten darüber, wer an den sogenannten Brückentagen in ein verlängertes Wochenende gehen darf und wer nicht. «Hier bietet es sich an, die Brückentage über alle Arbeitnehmer gleichmäßig zu verteilen», erklärt Wolf.

Sind zwischen Weihnachten und Neujahr keine Betriebsferien angeordnet, können Beschäftigte abwechselnd freinehmen, damit jeder gleichmäßig in den Genuss von Urlaubs- und Feiertagen kommt. «In jedem Fall können eine frühzeitige Planung sowie eine offene Kommunikation im Team und mit den Vorgesetzten dazu beitragen, dass sich Kollegen wegen des Themas Urlaub nicht streiten müssen», so Wolf. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Menschen in Deutschland wollen mehr pflanzliche Alternativen zu tierischen Produkten konsumieren und setzen beim Thema kultiviertes Fleisch auf Wahlfreiheit. Das zeigt eine neue Umfrage in Deutschland.

Kann man das wirklich so schreiben? Ist es zu förmlich, zu locker, womöglich gar unverständlich? Geschäftliche Kommunikation geht nicht jedem leicht von der Hand.  Mit diesen Tipps formulieren Sie präzise.

Abschalten und die Arbeitswelt hinter sich lassen: Das steht allen Beschäftigten zu. Aber was, wenn sie dennoch ständig in ihrer Freizeit kontaktiert werden?

Die Aufgaben sind interessant, die Mitarbeiter sympathisch, der Chef fair - eigentlich passt alles im aktuellen Job. Nur das Gehalt könnte höher sein. Sind Scheinbewerbungen da ein cleverer Schachzug?

Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich?

In dieser Woche streiken GDL und Ver.di. Davon ist nicht nur der Fernverkehr betroffen. Auch die S-Bahn in Berlin wird von dem Betroffen sein. Die Messe informiert, wie Gäste trotzdem auf die ITB kommen.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, ist es für Beschäftigte wichtig, möglichst bald im Anschluss eine neue Anstellung zu finden. Aber wann haben sie eigentlich Zeit für Bewerbungsgespräche?

Wie wichtig das Thema ZUHÖREN beim Führen von Mitarbeiter, in Meetings, aber auch im Umgang mit Gästen, Kunden und Lieferanten ist, zeigt sich besonders deutlich bei Führungskräften und im Vertrieb. Doch es scheint, als fehle oft das aufrichtige Interesse am Gegenüber. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Konjunktur bleibt schwach, die Spuren auf dem Arbeitsmarkt werden deutlicher. Die Zahl der Arbeitslosen steigt, auch Anzeichen für mehr Kurzarbeit sind zu sehen.

Coronahilfen haben in der Pandemie viele Firmen vor der Pleite bewahrt. Die sind ausgelaufen. Zugleich haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert - mit Folgen für das Insolvenzgeschehen. Dazu trug auch das Gastgewerbe wesentlich mit bei.