DEHOGA-Umfrage: Hälfte der Betriebe hat Ladestationen installiert oder plant Aufbau

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat 1.500 Mitgliedsbetriebe zum Thema „Ladeinfrastruktur im Gastgewerbe“ befragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hatte den Verband bei der Konzeption der Fragen unterstützt. Das Ergebnis: Die Hälfte der befragten Unternehmen hat bereits Ladeinfrastruktur installiert oder plant deren Aufbau.

Rund ein Viertel der 1.500 Betriebe, die sich an der Umfrage beteiligt haben, bietet ihren Gästen bereits eine Lademöglichkeit für E-Autos an (26,1 Prozent). In der Hotellerie sind es knapp 44 Prozent, in der Gastronomie knapp 9 Prozent. Beim Aufbau hat ein Drittel der Betriebe (33,1 Prozent) öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen.

Ein weiteres Viertel der Betriebe plant, künftig eine Lademöglichkeit anzubieten (23,6 Prozent) – in der Hotellerie etwa 27 Prozent, in der Gastronomie knapp 13 Prozent. Rund 33 Prozent planen in den nächsten 12 Monaten den Auf- oder Ausbau von Ladepunkten.

Betriebe, die Lademöglichkeiten anbieten, haben zumeist ein oder zwei Ladepunkte installiert (1 LP: 29,5 Prozent; 2 LP: 43,8 Prozent), jeweils knapp 10 Prozent bieten drei oder vier Ladepunkte an. Ein Prozent stellt seinen Gästen sogar mehr als 10 Ladepunkte zur Verfügung. In den allermeisten Fällen (82 Prozent) liegt die Ladeleistung der Ladestationen bei mehr als 3,7 kW bis einschließlich 22 kW.

41,1 Prozent der Ladeinfrastruktur, die von Hotels und Gaststätten bereitgestellt wird, ist öffentlich zugänglich, kann also auch von Nicht-Gästen genutzt werden. Bei etwa einem Viertel der Betriebe (25,6 Prozent) ist das Aufladen kostenlos für die Nutzerinnen und Nutzer. Die Nutzung des Ladeangebotes hat laut der Befragten – bereinigt um Effekte der Corona-Pandemie – in letzter Zeit zugenommen (57,9 Prozent) oder ist gleichgeblieben (39,6 Prozent).

Gründe für und gegen den Aufbau von Ladeinfrastruktur

Die Mehrheit der Betriebe, welche Lademöglichkeiten anbieten, sehen dies heutzutage als Standard an – 72,2 Prozent stimmten dieser Aussage zu. Die Stärkung des Umweltgedankens wird am zweithäufigsten genannt (52,6 Prozent), am dritthäufigsten die Gewinnung neuer Gästegruppen (50,3 Prozent). Die drei meistgenannten Gründe der Betriebe keine Lademöglichkeiten anzubieten, waren die zu hohen Investitionen (39,7 Prozent), die noch zu geringe Nachfrage der Gäste (39,5 Prozent) und wenig bzw. kaum vorhandene Parkmöglichkeiten (30,1 Prozent).

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbands: „Die Zahl der zugelassenen Elektroautos steigt kontinuierlich an. Auch der Ausflug oder Urlaub mit dem E-Bike wird immer beliebter. Damit wächst die Nachfrage nach einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur. Hotels und Restaurants können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Ergebnisse unserer Umfrage zu den bereits vorhandenen Angeboten im Gastgewerbe machen Mut, denn sie bestätigen, dass zahlreiche Betriebe den Trend Elektromobilität erkannt haben und viel tun, um auch in diesem Bereich gute Gastgeber zu sein. Zusammen mit Partnern wie der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und der Politik will der DEHOGA diese Entwicklung weiter fördern und die Unternehmer mit Rat und Tat unterstützen.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „E-Auto-Nutzerinnen und -Nutzer sollten im Alltag überall dort laden können, wo die Fahrzeuge ohnehin über längere Zeit stehen, zum Beispiel auf Parkplätzen von Hotels und Gaststätten. Die Ergebnisse der DEHOGA-Umfrage zeigen: Das Gastgewerbe steht dem Aufbau von Ladeinfrastruktur sehr aufgeschlossen gegenüber. Die Umfrageergebnisse sind für die Arbeit der Leitstelle relevant, da sie Einblicke in die Hotel- und Gastronomie-Branche geben, die ein wichtiger Akteur beim Ladeinfrastrukturausbau ist. Deshalb haben wir die Umfrage bereits in der Konzeptionsphase mit begleitet.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?