Diensthandy im Urlaub kaputt - wer haftet?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Arbeitgeber stellt ein Handy zur Verfügung - im privaten Urlaub fällt es ins Wasser und geht kaputt. Wer haftet? Und hätte ich es überhaupt mitnehmen dürfen? «Das kommt darauf an», sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Nürnberg.

Wenn der Arbeitgeber das Handy ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen habe, «dann hat es im Urlaub überhaupt nichts verloren». Wenn dann etwas passiert, hafte der Arbeitnehmer auf jeden Fall. Es gilt aber eine Ausnahme: Nämlich dann, wenn ein Arbeitnehmer in Rufbereitschaft zur Verfügung stehen muss, wie der Fachanwalt erklärt.

Anders sieht es aus, wenn ich das Handy ausdrücklich privat nutzen darf. «Dann darf ich es auch mit in den Urlaub nehmen», sagt Markowski. Bei Verlust oder Beschädigung hafte in der Regel der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss nur für den Schaden aufkommen, wenn er aus Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt hat - also etwa das Handy offen im Auto hat liegen lassen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit müsse man verhandeln.

Allerdings gehe der Schaden bei Verlust des Handys oft über den reinen Verlust hinaus. «Auf dem Diensthandy befinden sich häufig sensible, dienstliche Daten», sagt Markowski. Diese sollten nicht in die falschen Hände geraten.

Der Fachanwalt rät daher dringend dazu, das Handy und darauf hinterlegte Konten mit einem Passwort zu schützen. Letztendlich müsse klar sein, sagt Markowski: «Es ist ein Arbeitsgerät, das mir zur Verfügung gestellt wird. Da muss ich mir immer bewusst sein, dass jeder Schaden daran auch für mich einen Schadenersatz nach sich ziehen kann.»

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen - und zwar um 45.000 auf 2,769 Millionen. Im Vergleich zum März des Vorjahres gab es allerdings 176.000 mehr Arbeitslose.

Der Wechselwille auf dem Arbeitsmarkt ist Umfragen zufolge groß. Die Kündigung tatsächlich beim Arbeitgeber einzureichen, kostet viele dennoch Überwindung. So gehen Sie rechtssicher vor.

Auf Tiktok trenden seit geraumer Zeit Videos, in denen die Generation Z Aufzeichnungen ihrer Kündigungsgespräche teilt. Auch wenn die Absicht dahinter wertvoll sein mag, ist das eine schlechte Idee.

Versendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?