Diese Extra-Zahlungen werden beim Minijob nicht angerechnet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Minijobs erlauben es vielen, ein wenig Geld zu verdienen, ohne dabei direkt Sozialabgaben zahlen zu müssen. Interessant ist dieses Konzept etwa für Rentnerinnen oder Studenten. Allerdings ist der Verdienst gedeckelt - auf derzeit 538 Euro pro Monat. Die Minijob-Zentrale informiert über Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind, sich im Porte­mon­naie aber bemerkbar machen. 

Drei zusätzliche Zuwendungen im Überblick:

1. Steuerfreie Zuschläge

Wer nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, bekommt dafür häufig einen Zuschlag. Dieser ist in der Regel steuerfrei und somit auch für die Sozialversicherung beitragsfrei. Wichtig dafür: Der Grundverdienst, auf dem die Berechnungen beruhen, darf 25 Euro pro Stunde nicht übersteigen.

2. Inflationsausgleichsprämie

Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber diese Prämie steuer- und beitragsfrei an ihre Beschäftigten auszahlen - auch an geringfügig Beschäftigte, also Minijobberinnen und Minijobber. Die Obergrenze liegt bei 3.000 Euro, die Prämienhöhe legt der Arbeitgeber fest. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen stattfinden - auf die Verdienstgrenze beim Minijob hat das keinen Einfluss. 

3. Zuschläge für das Deutschlandticket

Ermöglicht Ihr Arbeitgeber Ihnen Zuschüsse für das Deutschlandticket oder finanziert es sogar ganz? Greifen Sie zu, denn auch dieses Extra bleibt für geringfügig Beschäftigte steuer- und beitragsfrei. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.

 

Hotels und Gastronomie suchen in vielen Städten nach Mitarbeitern. Einer neuen Studie zufolge fehlen dennoch deutlich weniger Fachkräfte als vor einem Jahr. Grund ist die schwierige wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass sich die Branche nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt habe.

Die Corona-Pandemie bescherte Hotel, Restaurants und Cafés schwierige Zeiten. Anschließend wurde es nicht besser. Die Branche kämpft mit Personalproblemen, sparsamen Gästen und gestiegenen Preisen.

Verstirbt der Chef plötzlich, ist das ein großer Schock. Gleichzeitig können sich für Mitarbeitende existenzielle Fragen stellen: Ist jetzt auch der Job und damit das Einkommen weg?

Der Krankenstand bei Beschäftigten bewegt sich im laufenden Jahr auf Rekordniveau. An einer missbräuchlichen Ausnutzung der telefonischen Krankmeldungen liegt das aber nicht, ist sich die AOK sicher.

Eine Phase mit Teilzeitarbeit gehört bei vielen Beschäftigten zum Berufsleben dazu. Muss das eigentlich im Lebenslauf kenntlich gemacht werden, und sind solche Zeiten womöglich weniger angesehen?

Wer sich in seinem Job wohlfühlt und nicht nur fürs Geld arbeitet, würde auch als Rentner noch weitermachen. Auch das Alter spielt demnach eine Rolle.

Mitarbeitergespräch einfach aufnehmen, statt schriftlich zu dokumentieren? Egal, ob Chef oder Mitarbeiter - das ist klar geregelt. Ein Fachanwalt erklärt, was gilt und wer welche Rechte hat.

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollten Sie kennen, um sich zu schützen.

Die Besucher auf dem Münchner Oktoberfest werden jünger. 18- bis 29-Jährige machten in den ersten neun Tagen des Festes 27 Prozent der volljährigen Besucher aus. Seit 2019 hat sich der Anteil damit fast verdoppelt.