Dürfen Arbeitgeber Bewerber googeln?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Welche Informationen kann ein Arbeitgeber über mich im Netz finden? Bewerberinnen und Bewerber sind dazu angehalten, das gewissenhaft zu prüfen. Aber dürfen Arbeitgeber Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch überhaupt googeln?

«Grundsätzlich nein», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Arbeitgeber dürften zwar alle Infos erheben, die objektiv für die Entscheidung über die Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind.

«Aber über eine Suchmaschinenabfrage können Arbeitgeber in der Regel nichts herausfinden, was unter diese objektiven Kriterien fällt», sagt die Expertin. Dazu gehören insbesondere die fachliche Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin.

Das sei vor allem eine Frage des Datenschutzes. Früher habe man angenommen: Informationen, die über einen Kandidaten öffentlich im Internet zugänglich sind, dürfen Arbeitgeber zur Kenntnis nehmen, wenn nicht die Interessen des Kandidaten dadurch beeinträchtigt werden - alles Private, etwa Auftritte in den sozialen Medien, dagegen nicht. Seit Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung gelten hier allerdings strengere Regeln.

Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?