Dürfen Arbeitgeber den Browser-Verlauf der Mitarbeiter überwachen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Arbeitgeber möchten am liebsten ganz genau wissen, was ihre Beschäftigten den ganzen Tag machen. Zum Beispiel, welche Webseiten sie so ansteuern. Aber dürfen Unternehmen das überwachen?

Bei dieser Frage komme es darauf an, was zwischen den Arbeitsvertragsparteien - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber - vereinbart ist, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

«Hat der Arbeitgeber die Nutzung des Internets gestattet? Hat er sie eingeschränkt gestattet? Oder hat er eine private Nutzung des Internets generell verboten?» Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten durchaus vorschreiben, dass der private Gebrauch von Arbeitsgeräten grundsätzlich verboten ist.

Überprüfung kann zulässig sein

Abhängig davon, was vereinbart ist, haben Arbeitgeber nun verschiedene Möglichkeiten. «Bei der härtesten Linie dürfen sich Arbeitgeber die Geräte angucken und auch den Browserverlauf nachvollziehen», sagt Schipp.

Gilt ein beschränktes Zugriffsrecht für das Internet - etwa dass der private Gebrauch nur außerhalb der Arbeitszeit zulässig ist - dürfe der Arbeitgeber Browserverläufe ebenfalls prüfen. Das ist laut Schipp aber nur möglich, wenn der Arbeitgeber berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass das Internet während der Arbeitszeit genutzt wurde.

«Dann geht es in den Bereich des Arbeitszeitbetrugs: Ein Arbeitnehmer lässt sich bezahlen, obwohl er während der Arbeitszeit allein privaten Interessen nachgeht», sagt Schipp. Für einen konkreten Verdacht brauche es aber Hinweise, dass die Nutzung tatsächlich während der Arbeitszeit stattfand.

Wo es gestattet ist, Geräte generell privat zu nutzen, können Arbeitgeber Browsertätigkeiten in der Regel nicht ohne weiteres prüfen.

Thema Datenschutz nicht endgültig geklärt

Nicht höchstrichterlich geklärt sei bei der Frage zudem das Thema Datenschutz, sagt Schipp. Dem Fachanwalt zufolge wird in der Literatur diskutiert, ob die Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Browserdaten hat.

Dazu gebe es bislang aber nur Gerichtsentscheidungen vor Einführung der Datenschutzgrundverordnung. «Augenblicklicher Stand ist demnach, dass Arbeitgeber die Daten bei anlassbezogener Prüfung auch verwerten dürfen.»

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann attraktiv erscheinen. Doch neben der Höhe der Zahlung zählen auch Steuern, Arbeitslosengeld, Freistellung und Austrittsdatum. Was Arbeitnehmer vor einer Unterschrift prüfen sollten.

Restaurants, Hotels und andere Betriebe im Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt spüren weiter Gegenwind. Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Verbraucher ist die Gastronomie.

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten leichter beendet werden. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss der aber die Gründe kennen. Schlagwörter allein reichen dann nicht.

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?

 

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.