Dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten einfach so versetzen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Abteilungswechsel oder gar ein Wechsel des Arbeitsorts: Dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten einfach so versetzen?

Bei dieser Frage kommt es auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. «Arbeitsverträge geben Arbeitgebern ein gewisses Direktionsrecht», so der Rechtsexperte. Vor einer potenziellen Versetzung müsse anhand des jeweiligen Arbeitsvertrags geprüft werden, wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht.

Tätigkeit sollte gleichwertig sein

«Das Direktionsrecht kann durchaus beinhalten, dass Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen können», so Schipp. Eine Grenze sei aber dann überschritten, wenn Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine minderwertige Tätigkeit zuweisen. «Das Direktionsrecht erstreckt sich nur auf gleichwertige Tätigkeiten.» Das heißt: Gibt es an anderer Stelle im Betrieb eine Tätigkeit mit gleichen Qualitätsanforderungen, werden sich Arbeitnehmer einer Versetzung nicht unbedingt widersetzen können.

Darüber hinaus gilt: Enthält der Arbeitsvertrag konkrete Angaben dazu, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für eine ganz bestimmte Abteilung beschäftigt wird, liegt es nicht im Direktionsrecht des Arbeitgebers, ihn oder sie zu versetzen.

Auch für die Standortversetzung gelten ähnliche Bedingungen. Im Arbeitsvertrag muss geprüft werden, ob eine Versetzung zulässig ist oder nicht. «Bei einer Bank mit vielen Geschäftsstellen in der Region dürfte es zum Beispiel kein Problem sein, einen Beschäftigten an einen anderen Standort zu versetzen», so der Fachanwalt. Aber auch ein Wechsel von Düsseldorf nach München kommt infrage.

Schwere der Versetzung spielt eine Rolle

Eine wesentlicher Punkt sei dabei aber: «Der Arbeitgeber muss sogenanntes billiges Ermessen walten lassen, wenn er eine solche Entscheidung trifft, wie er sein Direktionsrecht ausübt.» Heißt: Arbeitgeber können nicht einfach willkürlich verfahren. Vielmehr müssen die beiderseitigen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor der Versetzung sorgfältig abgewogen werden.

«Dabei spielt auch die Schwere der Versetzung eine Rolle», so Schipp. Die Versetzung von einer Abteilung in die andere etwa sei deutlich einfacher als die Versetzung, die einen Umzug von München nach Düsseldorf voraussetzt. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch für das 4. Quartal und das Gesamtjahr 2023 hat der DEHOGA wieder die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem aktuellen Zahlenspiegel zusammengestellt. Wie werden zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen bereit gehalten.

Wer in Elternzeit ist, hat meist anderes als den eigenen Job im Kopf. Wenn dann plötzlich von Kündigung die Rede ist, sitzt der Schock tief. Aber ist das überhaupt möglich?

Mit 15 Prozent realen Umsatzverlusten liegen Gastronomie und Hotellerie in NRW trotz Übernachtungsrekord mit den Umsätzen immer noch deutlich unter Vor-Corona-Niveau. Die Rückgänge bleiben seit Corona drastisch hoch genauso wie der anhaltende Kostendruck. Auch 2024 startet mit Verlusten.

Wer vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann auf das Modell der Brückenteilzeit setzen. Aber wer hat eigentlich Anspruch? Und wie läuft das mit dem Antrag? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Für viele Menschen ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Doch einige Firmen fordern nun wieder mehr Präsenz ein. Steht ein Umdenken bei den deutschen Unternehmen bevor?

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen im letzten Jahr noch immer nicht erreicht. Damit blicken Deutschlands Gastgeber auf das vierte Verlustjahr in Folge zurück, kommentierte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger.

In Deutschland gibt es zwar mehr Beschäftigte, aber die geleistete Arbeit steigt nicht entsprechend. Das Problem könnte abgemildert werden, wenn Teilzeitkräfte wieder voll arbeiten. Doch am Ende bleiben oft nur ein paar Euro mehr.